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Katholische Kirche, zur Unterscheidung von den Altkatholiken auch als römisch-katholische Kirche bezeichnet. Im Unterschied zu anderen christlichen Kirchen sehen die Katholiken im Papst als dem Bischof von Rom und Nachfolger Petri ihr universelles Oberhaupt. Der Begriff katholisch (griechisch katholikos) bedeutet „allgemein, alle betreffend, allgemein gültig, allumfassend” und wurde seit frühesten Zeiten als Bezeichnung für die damals einzige christliche Kirche verwendet. Die katholische Kirche betrachtet sich aufgrund einer seit Petrus bis heute ungebrochenen Sukzession der Bischöfe als die einzige rechtmäßige Erbin der durch Jesus Christus auf die zwölf Apostel übertragenen Ämter und Vollmachten (siehe Apostel). Ihre Gesamtmitgliedschaft betrug zu Beginn der neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts etwa 995,8 Millionen und umfasste somit etwa 18,8 Prozent der Weltbevölkerung. Am stärksten vertreten ist sie in Europa und Lateinamerika.
In Übereinstimmung mit den frühen christlichen Traditionen ist die organisatorische Grundeinheit der katholischen Kirche die dem Bischof unterstehende Diözese, wobei die heutige Kirche etwa 1 800 Diözesen und ungefähr 500 Erzdiözesen umfasst. Die Hauptkirche einer Diözese ist die Kathedrale, in welcher der Bischof den Vorsitz im Gottesdienst und bei anderen Zeremonien innehat. In der Kathedrale befindet sich der Bischofsthron oder Bischofsstuhl (lateinisch cathedra), von wo aus das Oberhaupt der frühen Kirche predigte.
Der Bischof ist der leitende Geistliche der Liturgie in der ihm anvertrauten Diözese und unterscheidet sich vom Priester in erster Linie aufgrund seiner Befugnis, Priesterweihe und Firmung zu erteilen. Der Bischof wird auch mit den höchsten Vollmachten der Jurisdiktion innerhalb der Diözese betraut: Innerhalb seiner Diözese steht ihm das Recht zu, Priester zu weihen oder sie ihres Amtes zu entheben sowie den Priestern seiner Diözese bestimmte Pfarrbezirke und Aufgabengebiete zuzuweisen. Er überträgt auch häufig Verwaltungsaufgaben an seinen Generalvikar, seinen Kanzler oder andere Beamte. In größeren Diözesen wird der Bischof häufig durch Hilfsbischöfe bzw. Weihbischöfe unterstützt.
Sowohl die Laien als auch der Klerus unterstehen unmittelbar dem Bischof. Die Mitglieder des weltlichen Klerus gehören keinerlei religiösen Orden oder Kongregationen an und wurden unter der Autorität des Ortsbischofs auf unbeschränkte Zeit in die Diözese aufgenommen (Inkardination). Wenn die Kleriker innerhalb einer Diözese arbeiten, sind sie in Angelegenheiten des öffentlichen Gottesdienstes an die Entscheidungen des entsprechenden Bischofs gebunden. Dasselbe gilt für Nonnen und Mönche, die Mitglieder eines Ordens oder einer Kongregation sind, jedoch nicht dem Klerus angehören. Kleriker und Laien sind hauptsächlich in Schulen, Krankenhäusern und anderen sozial-karitativen Einrichtungen der Diözese tätig. Seit dem 2. Vatikanischen Konzil spielen die Laien, die nicht Mitglieder eines religiösen Ordens sind, eine zunehmend aktive Rolle in der Beratung der Pastoren und Bischöfe, vor allem in praktischen Angelegenheiten sowie unmittelbar in den seelsorgerischen Ämtern, wie z. B. in der Katechese (Religionsunterricht zur Vorbereitung auf die Erwachsenentaufe).
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