SchuldscheinEnzyklopädieartikel
Schuldschein, im Recht eine Urkunde, mit der ein Schuldner dem Gläubiger gegenüber seine Schuld bestätigt. Der Schuldschein ist für den Gläubiger ein Beweis seines Gläubigerstatus, aber im rechtlichen Sinne kein Wertpapier. Ein Schuldschein unterscheidet sich von einer Schuldenquittung dadurch, dass der Schuldschein ein Zahlungsversprechen enthält, während die Schuldenquittung lediglich das Bestehen einer Schuld anerkennt.
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