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Windows Live® Suchergebnisse VerfassungEnzyklopädieartikel
Verfassung, rechtliche Grundordnung und oberstes Wertgefüge eines Staates. Die Verfassung hat Vorrang vor allen anderen Gesetzen. Sie ist der prägnanteste Ausdruck der jeweiligen politischen Tradition. Soziologisch steht sie für die gewachsenen, faktischen Machtverhältnisse im Staat; nach der Theorie der Verfassungslehre ist sie der Inbegriff des Wertgefüges, das zu verwirklichen und zu schützen der Staatsbürger ebenso aufgerufen ist wie der Staat verpflichtet. Aus dem Dienst für die in der Verfassung niedergelegten Leitbilder bezieht der Staat einen wesentlichen Teil seiner Legitimation. Für die Änderung von Verfassungsartikeln müssen ungleich höhere Hürden überwunden werden, als dies für die Abänderung einfacher Gesetze nötig ist. In Deutschland müssen sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat zwei Drittel aller Mitglieder einer Verfassungsänderung zustimmen. In manchen Staaten, etwa der Schweiz, sind Verfassungsänderungen nur über einen Volksentscheid möglich. In Deutschland gilt dies für die Verfassungen mancher Bundesländer. Die Änderung einiger Artikel der deutschen Verfassung ist gemäß Artikel 79 des Grundgesetzes überhaupt nicht möglich. So ist die Aufhebung der föderalen Struktur der Bundesrepublik von einer Verfassungsänderung ebenso ausgenommen wie die Staatszielbestimmungen des Rechts- und Sozialstaats sowie das Demokratieprinzip.
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