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Windows Live® Suchergebnisse PestizideEnzyklopädieartikel
Pestizide (lateinisch pestis: Seuche; caedere: töten), chemische Mittel zur Schädlingsbekämpfung. Pestizide wirken – abhängig von der chemischen Struktur ihres Wirkstoffes – mehr oder weniger spezifisch bzw. selektiv auf eine bestimmte Gruppe von Schädlingen; die Wirkung beruht meist auf einem Eingriff in wichtige Stoffwechselprozesse des schädlichen Organismus, z. B. in die Photosynthese von Unkräutern oder die Häutung von Insektenlarven. Man unterscheidet bei Pestiziden in erster Linie zwischen Insektiziden (gegen Insekten), Herbiziden (gegen Unkräuter) und Fungiziden (gegen Pilze); von geringerer Bedeutung sind beispielsweise Akarizide (gegen Milben), Molluskizide (gegen Schnecken und Muscheln), Nematizide (gegen Nematoden) und Rodentizide (gegen Nagetiere). Eradikative Pestizide greifen die betreffenden Schädlinge (etwa Schwärme von Wanderheuschrecken) unabhängig vom Ort ihres Auftretens an, während kurative Pestizide befallene Pflanzen von Schädlingen befreien und protektive Pestizide einen Befall vorbeugend verhindern sollen. Unterschieden wird auch zwischen systemischen Pestiziden, die ihre Wirkung erst nach Aufnahme in den Schadorganismus entfalten, und Kontaktpestiziden, die bereits beim Kontakt mit dem Mittel wirken. Die Entwicklung und der weltweite Einsatz von Pestiziden ab der Mitte des 20. Jahrhunderts war einer der entscheidenden Anstöße für die so genannte grüne Revolution, die zu einer drastischen Steigerung der globalen landwirtschaftlichen Erträge und damit der Nahrungsmittelproduktion führte. Weltweit sind mittlerweile über 800 Wirkstoffe als Pestizide im Handel; allein in Deutschland werden jährlich mehr als 100 000 Tonnen Pestizide hergestellt und über 25 000 Tonnen in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau, aber auch z. B. in Krankenhäusern eingesetzt. Bei übermäßigem oder unkritischem Einsatz von Pestiziden kommt es jedoch meist zur Ausbildung einer Resistenz der Schädlinge – vor allem in Monokulturen, wo sich Schädlinge besonders schnell ausbreiten und vermehren können. Die gleichzeitige Anwendung verschiedener Pestizide kann die multiple Resistenz mancher Schädlinge zur Folge haben. Problematisch am Einsatz von Pestiziden ist außerdem, dass sie oft nicht nur tierische Schädlinge oder Unkräuter angreifen, sondern auch andere Lebewesen schädigen. DDT und andere chlorierte Kohlenwasserstoffe zeichnen sich durch eine stark verzögerte biologische Abbaubarkeit aus. Sie können verdunsten, Hunderte von Kilometern verfrachtet werden und sich weit von ihrem Einsatzort entfernt in der Umwelt anreichern. So wurden etwa Pestizidrückstände nicht nur bei den in der Arktis lebenden Robben nachgewiesen, sondern auch bei den Eskimo, die sich von Robbenfleisch ernähren. Pestizide beeinträchtigen oft auf Jahre hinaus die Fruchtbarkeit von Böden, gelangen über das Grundwasser ins Trinkwasser oder über landwirtschaftliche Abwässer in Flüsse und Seen, wo sie von den darin lebenden Organismen aufgenommen werden. Schwer abbaubare Pestizide üben ihre giftige, karzinogene (krebserregende) oder anderweitig schädliche Wirkung vor allem auf die höheren Glieder innerhalb eines Nahrungsnetzes aus; bei vielen Greifvögeln führte beispielsweise die Aufnahme von DDT mit der Nahrung dazu, dass ihre Eier zu dünne oder gar keine Schalen mehr aufwiesen. Der Verzicht auf Pestizide ist daher ein wichtiger Grundsatz des angewandten Naturschutzes, beispielsweise des Amphibienschutzes und des Vogelschutzes, und eine der Richtlinien der biologischen Landwirtschaft. Die Zulassung von Pestiziden ist innerhalb der Europäischen Union amtlich geregelt und wird erst nach sorgfältiger Prüfung möglicher unerwünschter Schadwirkungen erteilt; in Deutschland obliegt diese Prüfung der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwissenschaft (BBA). Im Lebensmittelrecht gibt es Grenzwerte für Pestizidrückstände, die ein bestimmtes Lebensmittel aufweisen darf. 1998 unterzeichneten 95 Staaten unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen eine völkerrechtlich bindende Konvention, die u. a. eine Begrenzung des Handels mit gefährlichen Pestiziden vorsieht; im Anhang dieser Konvention sind 22 Pflanzenschutzmittel aufgelistet, beispielsweise Dieldrin, Aldrin, Lindan und Parathion, die nur unter ausdrücklicher Genehmigung der Importländer ausgeliefert werden dürfen und deren Ausfuhr mitteilungspflichtig ist. Eine Alternative zu den herkömmlichen synthetischen Pestiziden stellen die so genannten Biopestizide dar, die jedoch wegen ihrer geringeren Aggressivität und meist relativ hoher Erzeugungskosten weltweit eine geringe Rolle in der Schädlingsbekämpfung spielen. Die Sporen der Bakterienart Bacillus thuringiensis beispielsweise enthalten ein Toxin, das unter dem Namen Bt als natürliches Insektizid Anwendung findet. Auch die aus den Wurzeln bestimmter tropischer Hülsenfrüchtler (u. a. aus der Tubawurzel, Derris elliptica) gewonnenen Rotenoide sowie die aus den Blüten von Chrysanthemen extrahierten Pyrethrine werden als natürliche Insektizide eingesetzt. Letzteren nachempfundene, so genannte halbsynthetische Pestizide (z. B. Pyrethroide) sind stabiler und billiger herzustellen als die Naturstoffe und wirken schnell und effektiv; Pyrethroide können aber beim Menschen beispielsweise Hautreizungen, Kopfschmerzen und Nervenschäden verursachen.
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