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Namibia

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Namibia (Flagge und Hymne)Namibia (Flagge und Hymne)
Artikelgliederung
5

Verwaltung und Politik

Das frühere Exekutivorgan, der zwölfköpfige Ministerrat, sowie die Nationalversammlung mit 72 Abgeordneten wurden 1983 aufgelöst. Im Juni 1985 setzte Südafrika eine neue Regierung ein, die aus einem Kabinett mit acht Mitgliedern, einer verfassunggebenden Versammlung mit 16 Mitgliedern und einer 62-köpfigen Nationalversammlung bestand. Ein Verwaltungsgeneral, der von Südafrika ernannt wurde, hatte das Recht, bei Gesetzesentscheiden der Nationalversammlung Veto einzulegen, und Südafrika bestimmte weiterhin die Angelegenheiten der Verteidigung und die Außenpolitik.

Nach der 1990 in Kraft getretenen Verfassung für ein unabhängiges Namibia, die ein Mehrparteiensystem und ein Zweikammerparlament garantiert, ist der Staat eine politisch in 13 Regionen gegliederte Republik mit einem direkt gewählten Präsidenten als Staatsoberhaupt, dessen Amtszeit zunächst auf zwei Fünfjahresperioden beschränkt war. Im November 1998 – gegen Ende der zweiten Amtsperiode von Präsident Samuel Nujoma – stimmte die aus 72 für fünf Jahre gewählten Mitgliedern bestehende Nationalversammlung (National Assembly) jedoch einer von Nujoma initiierten Verfassungsänderung zu, wonach die Beschränkung auf zwei Amtsperioden aufgehoben wird. Zweite Kammer des Parlaments ist der Nationalrat (National Council) mit 25 für sechs Jahre gewählten Abgeordneten.

Während der Zeit der südafrikanischen Herrschaft galten die Sicherheits- und Apartheidgesetze Südafrikas auch für Namibia, und nationale Parteien der schwarzen Bevölkerung wurden von der Beteiligung an der Regierung ausgeschlossen. Dieses Verbot wurde im Zuge des Unabhängigkeitsprozesses aufgehoben. Die dominierende politische Partei ist die frühere Befreiungsbewegung der Schwarzen, die SWAPO (South West Africa People’s Organization); weitere wichtige Parteien sind die Democratic Turnhalle Alliance (DTA) und der Congress of Democrats (COD).

6

Geschichte

Höhlenmalereien, die möglicherweise über 25 000 Jahre alt sind, zeugen davon, dass bereits während des späten Pleistozän Sammler und Jäger im Gebiet des heutigen Namibia gelebt haben. Die frühesten identifizierbaren Bewohner sind die San, die hier schon zu Beginn des 1. Jahrhunderts n. Chr. nachweisbar sind. Die Khoikhoin wanderten etwa um 500 n. Chr. zu, die Herero erst im 17./18. Jahrhundert.

Die wenigen Europäer, die zwischen der Landung von Bartolomeu Diaz 1488 und der Gründung von Deutsch-Südwestafrika 1884 nach Namibia kamen, waren überwiegend Entdecker, Missionare und Jäger. Zu blutigen Konflikten kam es vorerst nur zwischen den ansässigen Ethnien selbst, vor allem zwischen den Nama, einer Khoikhoin-Gruppe, und den Herero. Um 1870 errichteten aus dem Kapland zugewanderte Mischlinge, die so genannten Baster, im Gebiet von Rehoboth (südlich von Windhuk) ein unabhängiges Territorium, und 1878 annektierte Großbritannien die Walfischbai.

6.1

Deutsch-Südwestafrika

1883 erwarb der deutsche Kaufmann Adolf Lüderitz von den ansässigen Nama im südlichen Namibia das Gebiet um Angra Pequena, die spätere Lüderitzbucht. Im folgenden Jahr erklärte das Deutsche Reich die Erwerbungen Lüderitz’ zum Schutzgebiet Deutsch-Südwestafrika, und wiederum ein Jahr später beanspruchte das Deutsche Reich das Gebiet des gesamten Namibia als Kolonialbesitz (siehe Kongokonferenz). Im Helgoland-Sansibar-Vertrag schließlich einigte sich das Deutsche Reich 1890 mit Großbritannien auf die Grenzen zwischen ihrem jeweiligen Kolonialbesitz; das Reich erhielt durch den Vertrag zudem den Caprivi-Zipfel für Deutsch-Südwestafrika. Seit den neunziger Jahren des 19. Jahrhunderts ließen sich verstärkt weiße Siedler in Deutsch-Südwestafrika nieder, was zunehmend Konflikte mit den Nama und den Herero heraufbeschwor, zumal sich die Weißen kaum an den zwischen der Kolonialverwaltung und den Herero abgeschlossenen Schutzvertrag hielten. Gegen Nama und Herero, die sich gegen weiße Siedler und die Kolonialverwaltung auflehnten, ging die Kolonialmacht mit militärischer Härte vor. 1904 schlug sie den Herero-Aufstand brutal nieder: Dem deutschen Vernichtungskrieg fielen etwa 60 000 Herero zum Opfer, nur etwa ein Viertel des gesamten Volkes überlebte.

In der Frühphase des 1. Weltkrieges eroberten die Streitkräfte der Südafrikanischen Union (die spätere Republik Südafrika) Deutsch-Südwestafrika und zwangen die dortigen deutschen Schutztruppen am 9. Juli 1915 zur Kapitulation. Im Versailler Vertrag musste das Deutsche Reich 1919 seine Kolonien einschließlich Deutsch-Südwestafrikas dem Völkerbund überlassen; der Völkerbund übertrug 1920 das ehemalige Deutsch-Südwestafrika der Südafrikanischen Union, die es als so genanntes C-Mandat verwaltete, d. h. als Bestandteil ihres eigenen Staates, aber mit Berichtspflicht gegenüber dem Völkerbund.

6.2

Namibia unter südafrikanischer Herrschaft

Nach dem 2. Weltkrieg und der Ablösung des Völkerbundes durch die Vereinten Nationen (UN) 1945 lehnte es Südafrika ab, der Aufforderung der UN nachzukommen und den Mandats-Vertrag für Namibia in ein Treuhandabkommen umzuwandeln, d. h. das Gebiet fortan treuhänderisch unter der Aufsicht der UN zu verwalten und es zur Unabhängigkeit hinzuführen. Vielmehr behandelte Südafrika Namibia weiterhin als Teil seines eigenen Staatsgebiets. 1949 trat in Südafrika eine Verfassungsänderung in Kraft, nach der das Parlament nun auch Namibia vertrat. Der Internationale Gerichtshof entschied jedoch 1950, dass der Status des Mandats nur mit Zustimmung der UN geändert werden kann. Südafrika erklärte sich nun bereit, mit den UN über die Treuhandfrage zu verhandeln, doch die Verhandlungen scheiterten 1951, und auch in der Folgezeit blieb Südafrika in der Treuhandfrage unbeweglich.

Als Südafrika in den sechziger Jahren seine Apartheidpolitik auch auf Namibia übertrug, u. a. auch die Einrichtung von Homelands plante, reichten Äthiopien und Liberia Klage vor dem Internationalen Gerichtshof ein. Dieser wies die Beschwerde 1966 aus formellen Gründen ab; noch im selben Jahr jedoch entzogen die UN Südafrika das Mandat über Namibia, übernahmen formal selbst die Verantwortung für das Land und gaben ihm nun offiziell den Namen Namibia. 1971 erklärte der Internationale Gerichtshof die fortdauernde Präsenz Südafrikas in Namibia für völkerrechtswidrig. Bereits 1960 hatte sich unter der Führung von Samuel Nujoma die Befreiungsorganisation SWAPO formiert. Sie kämpfte zunächst mit friedlichen Mitteln für die nationale Selbstbestimmung und die Unabhängigkeit Namibias; Mitte der sechziger Jahre ging sie jedoch angesichts der unbeugsamen Haltung Südafrikas zum bewaffneten Guerillakrieg gegen das südafrikanische Besatzungsregime über.

Mitte der siebziger Jahre sah sich Südafrika veranlasst – auf internationalen Druck und angesichts der Entlassung der letzten portugiesischen Kolonien in Afrika in die Unabhängigkeit –, ihre Apartheidpolitik in Namibia wieder zurückzunehmen und dem Land die Unabhängigkeit in Aussicht zu stellen. Zu diesem Zweck berief sie eine Verfassungskonferenz ein, die so genannte Turnhallenkonferenz, die ein Südafrika genehmes Verfassungs- und Unabhängigkeitskonzept für Namibia erarbeiten sollte. Nicht zur Konferenz geladen war u. a. die SWAPO, die immerhin 1976 von den UN als einzige legitime Vertreterin der namibischen Bevölkerung anerkannt wurde. 1977 verabschiedete die Konferenz einen Verfassungsentwurf, der nach ethnischen Kriterien zusammengesetzte Verfassungsorgane vorsah und den weißen Bevölkerungsteil bevorzugte. Die SWAPO lehnte diesen Entwurf ab, beteiligte sich folgerichtig 1978 auch nicht an den Wahlen zur verfassunggebenden Versammlung, aus denen die Parteien- und Ethnienkoalition Demokratische Turnhallen-Allianz (DTA) als Siegerin hervorging. Die SWAPO setzte ihren Guerillakampf gegen das südafrikanische Regime nun verstärkt fort, operierte dabei von Angola aus und wurde von kubanischen Truppen unterstützt.

Der von Südafrika in Namibia installierten Regierung gelang es nicht, sich gegen die Opposition, allen voran die SWAPO, durchzusetzen und die Lage im Land zu beruhigen; ebenso scheiterten vorerst alle Vermittlungsbemühungen der UN, in die u. a. auch die ehemalige Kolonialmacht Deutschland sowie die USA eingebunden waren. Die Auseinandersetzungen zwischen Südafrika und der SWAPO verschärften sich vielmehr in den achtziger Jahren noch einmal: Südafrika unternahm nun u. a. wiederholt Vorstöße gegen SWAPO-Stützpunkte in Angola und rief damit auf internationaler Ebene heftige Kritik vor. Erst 1988 kam ein Waffenstillstandsabkommen zwischen Südafrika auf der einen, der SWAPO und Kuba auf der anderen Seite zustande – angesichts der Brisanz seiner eigenen innen- wie außenpolitischen Lage hatte sich Südafrika schließlich zur Wiederaufnahme des Unabhängigkeitsprozesses bereitgefunden, unter der Bedingung, dass Kuba seine Truppen aus Angola abzog. Noch 1988 einigten sich die Konfliktparteien auf die Abhaltung international überwachter freier Wahlen zu einer verfassunggebenden Versammlung in Namibia.

6.3

Unabhängigkeit

Im November 1989 hatte Südafrika den Abzug seiner Truppen aus Namibia abgeschlossen. Im selben Monat fanden die Wahlen zur verfassunggebenden Versammlung statt, aus denen die SWAPO mit der absoluten Mehrheit der Mandate (41 der insgesamt 72) hervorging. Die DTA wurde mit 21 Mandaten zweitstärkste Kraft. Am 9. Februar 1990 verabschiedete die Versammlung die Verfassung für Namibia, und wenige Tage später wählte sie Samuel Nujoma zum Staatspräsidenten. Am 21. März 1990 wurde Namibia offiziell in die Unabhängigkeit entlassen; am selben Tag trat Nujoma sein Amt an, und die Regierung unter Ministerpräsident Hage Gottfried Geingob (ebenfalls SWAPO) nahm die Arbeit auf.

Aus den ersten Wahlen seit Erlangung der Unabhängigkeit ging die SWAPO 1994 mit einem Stimmenanteil von 72 Prozent hervor, Nujoma wurde mit 76,3 Prozent der Stimmen – nun direkt vom Volk – wieder gewählt. Bei den folgenden Wahlen 1999 verstärkte sich der Trend zum Einparteienstaat mit der überragenden Führungsfigur Nujoma noch: Die SWAPO konnte ihren Stimmenanteil auf 76 Prozent erhöhen, Nujoma erhielt 77 Prozent. Zuvor hatte die Nationalversammlung auf Betreiben Nujomas die Verfassungsklausel, die die Amtszeit des Staatspräsidenten auf zwei Amtsperioden beschränkte, aufgehoben.

Seit dem 1. März 1994 verfügt Namibia uneingeschränkt über den wichtigen Hafen Walfischbai, bislang südafrikanische Enklave bzw. seit 1992 unter gemeinsamer südafrikanisch-namibischer Verwaltung. Im Territorialstreit mit Botswana musste Namibia allerdings nach einem Urteil des Internationalen Gerichtshofes im Dezember 1999 auf die Insel Kasikili im Grenzfluss Chobe verzichten; dieser Territorialstreit war vor allem auch wegen der Zugriffsrechte auf den Wasservorrat des Chobe von Bedeutung.

Seit Mitte der neunziger Jahre sah sich die SWAPO-Regierung ihrerseits mit den Aktionen einer Unabhängigkeitsbewegung konfrontiert: Die Caprivi-Befreiungsarmee kämpft für die Unabhängigkeit des Caprivi-Zipfels. Der Caprivi-Zipfel gehört zu den ärmsten Regionen Namibias; seine Bewohner fühlen sich von der Regierung vernachlässigt. Seit 1998 ging die namibische Regierung wiederholt militärisch gegen die Caprivi-Befreiungsarmee vor; im Sommer 1999 wurde nach neuerlichen Gefechten sogar für mehrere Wochen der Ausnahmezustand über den Caprivi-Zipfel verhängt.

Bereits 1995 war ein Landreformgesetz erlassen worden, das der Regierung erlaubt, im „öffentlichen Interesse” Land zu erwerben und es namibischen Bürgern zukommen zu lassen, die kein Land besitzen und die durch frühere „diskriminierende Gesetze und Praktiken” benachteiligt waren. Dieses Gesetz zielte vor allem auf die Farmen von aus Deutschland oder Südafrika stammenden weißen Besitzern ab und sollte insbesondere den Schwarzen zugutekommen. Jedoch wurde von diesem Gesetz in weitaus geringerem Maße Gebrauch gemacht als von der Regierung ursprünglich geplant. Ab etwa 2000 verschärfte sich die Landreformfrage allerdings, angestachelt auf der einen Seite durch das Beispiel Simbabwe, wo weiße Farmen gewaltsam besetzt und enteignet wurden, andererseits aber auch durch Präsident Nujoma selbst, der wiederholt gegen weiße Farmer agitierte und im August 2002 zudem ankündigte, 192 Farmen zu konfiszieren. Der Beschluss wurde jedoch nicht umgesetzt, denn anders als in Simbabwe hielt man sich in Namibia an die bestehenden Gesetze, und die sehen eine Umverteilung von Farmland nur auf freiwilliger Basis und gegen Entschädigungen vor. Ebenso blieben illegale Farmbesetzungen seitens landloser Bauern aus. Im Frühjahr 2004 kündigte die Regierung an, den Zwangsaufkauf von Farmen zu forcieren, und zwar vor allem von solchen Farmen, deren Besitzer sich vorwiegend im Ausland aufhalten oder Ausländer sind oder mehrere Farmen besitzen. Die betroffenen Farmer sollen angemessen entschädigt werden und die Möglichkeit haben, Gerichte anzurufen. Seit der Unabhängigkeit 1990 bis 2004 hatte die Regierung etwa 120 Farmen mit einer Fläche von insgesamt rund 750 000 Hektar aufgekauft und dort landlose Schwarze angesiedelt.

Im September 2001 reichten die Herero vor einem Gericht in den USA eine Sammelklage gegen Deutsche Firmen ein, darunter die Deutsche Bank und die Reederei Deutsche Afrika-Linie bzw. deren Nachfolgeunternehmen, und ein Jahr später folgte eine Klage gegen die deutsche Bundesregierung als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches. Die Herero forderten insgesamt vier Milliarden US-Dollar Entschädigung für die Verbrechen und Kriegsgräuel, die das Deutsche Reich, tatkräftig unterstützt von den genanten Unternehmen, in seiner Kolonie Deutsch-Südwestafrika Anfang des 20. Jahrhunderts begangen hatte und denen ein großer Teil der Herero zum Opfer gefallen waren. 2003 zogen die Herero die Klage gegen die Bundesregierung zurück, obgleich die Bundesregierung die Forderung der Herero nach Zahlung einer Entschädigung immer wieder ablehnte. Eine Verbesserung der Beziehung zwischen den Herero und der Bundesregierung erbrachte die Teilnahme der Bundesministerin für Entwicklung, Heidemarie Wieczorek-Zeul, an der Gedenkfeier zum 100. Jahrestag der Schlacht am Waterberg im August 2004. Wieczorek-Zeul entschuldigte sich so deutlich wie noch kein deutscher Politiker vor ihr für die Verbrechen, die ein Jahrhundert zuvor Deutsche an den Herero begangen hatten, vermied jedoch ein direktes Schuldeingeständnis, um Entschädigungsklagen vorzubeugen.

Die Parlamentswahlen am 15./16. November 2004 gewann erwartungsgemäß die SWAPO: Sie erhielt knapp 76 Prozent der Stimmen und – wie bereits 1999 – 55 der insgesamt 72 Mandate. Aus den gleichzeitig abgehaltenen Präsidentschaftswahlen, zu denen der Amtsinhaber Nujoma laut Verfassung nicht mehr antreten durfte, ging – ebenfalls erwartungsgemäß – der SWAPO-Kandidat Hifikepunye Pohamba mit gut 76 Prozent der Stimmen als klarer Sieger hervor. Pohamba, bisher Minister für Land und Wiederansiedlung, kündigte die Fortführung der eingeleiteten Wirtschaftsreformen an, aber auch den im Frühjahr unter seiner Ägide beschlossenen Zwangsaufkauf von Farmen, der bisher noch nicht umgesetzt wurde. Offiziell tritt Pohamba das Präsidentenamt im März 2005 an.

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