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IsraelEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Die Legislative liegt beim Parlament, der Knesset (hebräisch: Versammlung), bestehend aus 120 Mitgliedern, die für vier Jahre nach einem Verhältniswahlsystem gewählt werden. Alle Bürger ab 18 Jahren sind wahlberechtigt.
In Israel gibt es eine staatliche und eine religiöse Gerichtsbarkeit. Höchste Instanz der zivilen Gerichtsbarkeit ist der Oberste Gerichtshof; er ist Oberstes Verwaltungsgericht und höchster Appellationsgerichtshof des Landes. Ihm untergeordnet sind Distriktgerichte; sie bilden die Berufungsgerichte für die niedrigeren Gerichtshöfe, Magistrate und Amtsgerichte. Die religiöse Gerichtsbarkeit umfasst Gerichte der anerkannten religiösen Gemeinschaften; behandelt werden z. B. Hochzeiten, Scheidungen, Unterhaltszahlungen und Testamente.
Israel ist in sechs Verwaltungsbezirke gegliedert: Zentraldistrikt (Ramla), Haifa, Jerusalem, Norddistrikt (Nazareth), Süddistrikt (Beerscheba) und Tel Aviv. Jedem Distrikt wird vom Innenministerium ein Polizeipräsident zugewiesen. In der Praxis zeigt sich der Einfluss der Zentralregierung in allen Landesteilen unmittelbar. Die Lokalregierungen werden von Bürgermeistern oder Gemeinderäten gebildet.
Bis in die neunziger Jahre dominierten zwei große politische Strömungen die Parteienlandschaft Israels. Der konservative Likud-Block entstand 1973 durch die Fusion verschiedener Gruppierungen, darunter die Gahal und die freie Zentrumspartei. Die sozialdemokratische Israelische Arbeitspartei wurde 1968 aus den Parteien Mapai, Rafi und Achdut Haavoda gegründet. Weitere wichtige Parteien sind die links orientierte Meretz, die liberale Schinui sowie die religiösen, teilweise ultraorthodoxen Parteien Shas, Vereinigtes Thora-Judentum und Nationalreligiöse Partei. Am rechten Rand des politischen Spektrums sind die russische Einwandererpartei Unser Haus Israel sowie die Nationale Union angesiedelt. Kadima, als Abspaltung von Likud entstanden und politisch etwa zwischen Likud und Arbeitspartei stehend, entwickelte sich sogleich nach ihrer Gründung 2005 zur stärksten Kraft.
Israel unterhält eine Armee mit einer Stärke von etwa 168 300 Soldaten (2004) und eine Reservistenarmee mit 430 000 Soldaten. Es besteht allgemeine Wehrpflicht für Männer und Frauen ab 18 Jahren; für Frauen beträgt der Wehrdienst zwei, für Männer drei Jahre. Männer unterliegen bis zum Alter von 51 Jahren einer Reservedienstpflicht, Frauen bis 24 Jahre; der Reservedienst beträgt im Durchschnitt ein bis zwei Monate pro Jahr. Die meisten arabischen Bürger sind von der Wehrpflicht befreit, ebenso Angehörige bestimmter religiöser Gruppierungen (z. B. die strenggläubigen ultraorthodoxen Juden). Der Luftwaffe gehören 35 000, der Marine 8 300 Soldaten an (2004).
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