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SpanienEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Die staatliche Mediengesellschaft Radiotelevision Española (RTVE) wird von einem Ausschuss geleitet, dem Vertreter aller politischer Richtungen und der freien Wirtschaft angehören. Seit 1988 sind auch private Fernsehstationen zugelassen. In Spanien gibt es 151 Tageszeitungen (2004), die eine Gesamtauflage von etwa 4 Millionen Exemplaren erreichen. Einflussreiche Tageszeitungen sind etwa die in Madrid herausgegebenen El País und A.B.C. sowie La Vanguardia aus Barcelona.
Nach dem Ende des autoritären Regimes unter Francisco Franco (1939-1975) entwickelte sich Spanien zu einer demokratischen Republik. Gemäß der 1978 in Kraft getretenen, 1992 letztmals erweiterten Verfassung ist Spanien eine konstitutionelle Monarchie mit einem parlamentarisch-demokratischen Regierungssystem.
Das spanische Staatsoberhaupt ist der König, der auch Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist. In Spanien gibt es eine Erbmonarchie. Der König verfügt auch über das Recht, das Parlament aufzulösen. An der Spitze der Regierung steht der Premierminister; er wird auf Vorschlag des Monarchen vom Abgeordnetenhaus (Kongress der Deputierten) gewählt.
1977 wurde das spanische Einkammersystem der Cortes durch ein aus zwei Kammern bestehendes Parlament ersetzt. Die beiden Kammern setzen sich aus dem Abgeordnetenhaus mit 350 Mitgliedern und dem Senat mit 259 Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden auf vier Jahre in allgemeiner Verhältniswahl gewählt. Wahlberechtigt sind alle Bürger ab 18 Jahren. Von den 259 Mitgliedern des Senats werden 208 in den Autonomen Regionen ebenfalls auf vier Jahre direkt gewählt, die übrigen 51 werden von den Parlamenten der Autonomen Regionen ernannt.
Die höchste juristische Instanz ist der Oberste Gerichtshof mit Sitz in Madrid. Es gibt 17 regionale Gerichte, eines in jeder Autonomen Region, und 52 Gerichte der Provinzen. Die unterste Stufe des Gerichtswesens bilden die Amtsgerichte. Das Verfassungsgericht überwacht die Einhaltung der Verfassung.
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