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Saudi-ArabienEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Staatsoberhaupt Saudi-Arabiens ist der König. Die Nachfolge des Monarchen ist nicht erblich; der Kronprinz, der Nachfolger des Königs, wird innerhalb der saudi-arabischen Königsfamilie bestimmt. Der König ist zugleich Premierminister. Der Großteil der höheren Regierungsbeamten stammt aus der Königsfamilie sowie den anderen einflussreichen Familien. In der Praxis beruht die Macht des Königs zu einem großen Teil auf seiner Persönlichkeit sowie auf seiner Beziehung zu den führenden Familien und den geistlichen Würdenträgern des Landes. In Saudi-Arabien gibt es kein Parlament und keine politischen Parteien. Gesetze werden vom König und seinen Ministern erlassen. 1992 schuf König Fahd einen Konsultativrat (Madjlis al-Schura), eine Versammlung, deren zunächst 60, später 120 Mitglieder vom König ernannt werden. Diese beratende Versammlung hat keine legislativen Vollmachten, darf aber seit 2003 eigenständig Gesetzentwürfe vorlegen.
Das Rechtswesen Saudi-Arabiens stützt sich auf die Scharia, die sich auf den Koran (die heilige Schrift des Islam) und den Hadith (Textsammlung des Propheten Mohammed) beruft. Die wichtigsten Gerichtshöfe des Landes sind der Oberste Gerichtshof, das Kassationsgericht, Amtsgerichte und Schnellgerichte.
Nach einer Verwaltungsreform aus dem Jahr 1993 gliedert sich Saudi-Arabien in 13 Regionen. An ihrer Spitze stehen ernannte Gouverneure und beratende Gremien. Städte und Dörfer werden von einem Ältestenrat regiert. 2005 gab es erstmals Wahlen zu den Regionalräten. Allerdings wurde nur die Hälfte der Ratsmitglieder durch Wahlen ermittelt, die andere Hälfte wurde weiterhin ernannt; Frauen durften nicht wählen.
Seit Mitte der sechziger Jahre stiegen die Verteidigungsausgaben drastisch an. Das Land unterhält zwei getrennte Armeeverbände. Neben der regulären Armee gibt es die Nationalgarde, eine aktive Truppe, die sich aus den traditionellen Stammesaufgeboten zusammensetzt. Die 199 500 Mann starke Armee (Heer 75 000, Luftwaffe 18 000 und Marine 15 500 Soldaten) wurde zum Teil mit ausländischer Unterstützung ausgebildet und ist mit modernen Waffen und Flugzeugen ausgestattet.
Die wichtigste Grundlage für die Wirtschaft Saudi-Arabiens ist das Geschäft mit Erdöl und Erdgas. Das Gründungsmitglied der OPEC gehört zu den weltweit bedeutendsten Förder- sowie Exportstaaten für Erdöl und stand mit einer Fördermenge von fast 426 Millionen Tonnen 1997 an der Weltspitze. Nach offiziell bestätigten Angaben enthalten die Lagerstätten des Königreiches über 25 Prozent der Erdölreserven der Welt. Die größten Ölfelder liegen in den Küstengebieten am Persischen Golf sowie in der Wüste Dahna (z. B. bei Khurais, Ghawar und Haradh). Saudi-Arabien verfügt außerdem über große Erdgasvorkommen, die laut UN-Angaben 3,7 Prozent der gesamten Weltvorräte ausmachen. Ebenfalls an Bedeutung gewonnen hat der Pilgerverkehr zu den bedeutendsten muslimischen Wallfahrtsorten in Mekka und Medina. Jährlich besuchen mehr als eine Million Gläubige die heiligen Stätten. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) beträgt 349 138 Millionen US-Dollar (2006; Dienstleistungen 32 Prozent, Industrie 65 Prozent, Landwirtschaft 3 Prozent); daraus ergibt sich ein BIP pro Kopf von 14 744,70 US-Dollar. Die Wachstumsrate liegt bei durchschnittlich 4,3 Prozent, die Inflationsrate bei 6 Prozent (2006). Etwa 74 Prozent der Erwerbstätigen sind im Dienstleistungssektor beschäftigt, 21 Prozent in der Industrie und 4,7 Prozent in der Landwirtschaft.
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