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Artikelgliederung
Einleitung; Erwerb der Kolonien, Typen und Verwaltung; Geschichte; Der deutsche Kolonialismus; Ende des Kolonialzeitalters; Folgen des Kolonialismus
Kolonialismus (von lateinisch colonia: Niederlassung, Ansiedlung), Bezeichnung für ein System der wirtschaftlichen und politischen Herrschaft eines Staates über Regionen außerhalb seiner eigenen Grenzen. Kolonien entstanden aus der Landnahme durch Besetzung bzw. militärische Eroberung oder vertragliche Vereinbarungen mit den Landesautoritäten und entwickelten sich häufig aus der Gründung von Handelsniederlassungen, Militärstützpunkten oder Siedlungen von Migranten (siehe Migration). In den Geschichtswissenschaften beschreibt der Begriff Kolonialismus in der Regel das Bestreben einiger europäischer Staaten, neue Siedlungs- und Wirtschaftsräume zu erschließen und ihre Machtbasis auszuweiten und stellt insofern eine erste Stufe der Globalisierung unter europäischen Vorzeichen dar. Diese Epoche, die mit dem Beginn der frühen Neuzeit einsetzte und nach dem 1. Weltkrieg zu Ende ging, erreichte ihren Höhepunkt in den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts, in der Hochphase der imperialistischen Konkurrenz unter den Großmächten um die machtpolitisch noch unerschlossenen Teile der Welt. Größte Kolonialmächte im 16. und 17. Jahrhundert waren Spanien und Portugal, im 19. und 20. Jahrhundert Großbritannien und Frankreich, der deutsche Kolonialbesitz zwischen 1884 und 1918 blieb dagegen unbedeutend. Ende des 19. Jahrhunderts befanden sich 85 Prozent der Erdoberfläche unter Kolonialherrschaft oder in einer halbkolonialen Abhängigkeit. Nach dem 2. Weltkrieg setzte eine rasche Auflösung der Kolonialreiche ein (Dekolonisation) und mündete in die Gründung einer Vielzahl von Staaten, die nun das Gros der Dritten Welt bilden. In einer Reihe von Fällen blieben die ehemaligen Kolonien trotz formeller Souveränität weiterhin wirtschaftlich und politisch an die bisherigen Kolonialmächte gebunden, oder es ergaben sich neue Formen der Abhängigkeit (Neokolonialismus).
Die koloniale Unterwerfung fremder Gebiete wurde unterschiedlich begründet und legitimiert. Als Motive herrschten vor:
Die Erschließung und Inbesitznahme der Kolonien erfolgte in vielen Fällen zunächst auf Initiative und Risiko von Privatgesellschaften, die von ihrem Staat mit einem Schutzbrief legitimiert wurden. Dem so genannten Mutterland traten sie die Herrschaft dann ab, wenn sich das wirtschaftliche Engagement nicht mehr lohnte und/oder sich als zu risikoreich erwies.
Entsprechend der beabsichtigten Nutzung des Gebiets, dem Herrschaftsverständnis der Kolonialmacht und der Kooperationsbereitschaft der einheimischen Autoritäten entwickelten sich verschiedene Kolonialsysteme. Aus Handels- und Expeditionsstützpunkten, wie sie vor allem in der ersten Phase der europäischen Expansion nach Übersee von Portugiesen und Spaniern gegründet wurden, entstanden häufig Wirtschaftskolonien, die vorrangig der Ausbeutung der menschlichen und natürlichen Ressourcen des Kolonialgebiets dienten, um das Mutterland mit Rohstoffen und „Kolonialwaren” zu versorgen. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die Kolonien umgekehrt zunehmend wichtig als Absatzmärkte für Industrieprodukte und als günstige Investitionsräume für Kapital aus dem Mutterland. Militärbasen und -kolonien dienten Sicherheitserwägungen und wurde angelegt, um die Routen zu den Kolonien, aber auch koloniale Besitzungen selbst zu schützen. Siedlungskolonien wurden von Migranten geschaffen, die als Angehörige religiöser Minderheiten, als politisch Verfolgte, Armutsflüchtlinge oder Abenteurer ausgewandert waren. Sie verdrängten die einheimische Bevölkerung (wie z. B. in Nordamerika) oder stellten die Herrenschicht dar (wie z. B. in Südamerika, Südafrika, Algerien). Eine besondere Form der Siedlungskolonie war die Strafkolonie. Von Sträflingen, die nach New South Wales deportiert worden waren, ging die weiße Besiedlung Australiens aus.
Die Kolonialmächte nahmen die völkerrechtliche Hoheit über die kolonisierten Gebiete in Anspruch; deren Abhängigkeit schlug sich aber in unterschiedlichen rechtlichen Formen nieder: Neben den eigentlichen Kolonien gab es u. a. Protektorate, Dominions, Treuhand- und Mandatsgebiete. Britische Kolonien, die von London aus direkt regiert wurden, erhielten den Status einer Kronkolonie. Manche Kolonialmächte betrachteten einen Teil ihrer Erwerbungen als integrative Bestandteile des Gesamtstaates und gaben ihnen den Status einer Provinz (z. B. Frankreich seinen Départements d’Outre-Mer). Staatsbürgerliche Rechte des Mutterlandes (z. B. im Rechtswesen und im Wahlrecht) genossen jedoch auch in diesen Fällen fast nur die Kolonisatoren. Formal unabhängige Staaten, die jedoch unter dem beherrschenden politischen und wirtschaftlichen Einfluss anderer Mächte standen (vor 1914 z. B. Persien, Türkei, China), wurden als Halbkolonien bezeichnet.
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