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Kraftfahrzeug

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Artikelgliederung
1

Einleitung

Kraftfahrzeug, im allgemeinen Sinne ein Straßenfahrzeug mit maschinellem Selbstantrieb. (Unter nicht selbstfahrenden Straßenfahrzeugen versteht man Anhängerfahrzeuge.) Nach einer ebenfalls allgemeinen Untergliederung werden Kraftfahrzeuge technisch nach Anzahl der so genannten Spuren in Kraftrad und Kraftwagen unterschieden. Beim Kraftrad handelt es sich um ein einspuriges Kraftfahrzeug mit zwei Rädern (in manchen Fällen mit Beiwagen). Hierzu zählen Motorräder, Motorroller sowie Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa). Im Gegensatz dazu handelt es sich beim Kraftwagen um ein zwei- bzw. mehrspuriges Kraftfahrzeug.

Kraftwagen lassen sich in Personenkraftwagen und in Nutzkraftwagen einteilen. Der Begriff Personenkraftwagen (auch Pkw) wird für ein Straßenfahrzeug angewandt, das maximal neun Personen aufnehmen kann. Ausgewählte Beispiele für Pkws sind die Limousine (geschlossener Aufbau, maximal vier Seitentüren), die Kabrio-Limousine (auch Cabrio-Limousine, Verdeck zum Öffnen, feststehende Seitenumwandung), das Coupé (geschlossener Aufbau, maximal zwei Seitentüren), das Kabriolett (auch Cabriolet, offener Aufbau, zwei oder vier Seitentüren) und der Kombi (vergrößerter Innenraum, mit Ladefläche). Weitere besondere Ausführungen des Pkws wären die Pullman-Limousine (verlängerter Innenraum, maximal sechs Seitentüren), der Transporter, der Krankenwagen, das Wohnmobil (siehe Wohnwagen), der Geländewagen sowie die Großraumlimousine.

Die Nutzkraftwagen dienen zum Transport von Personen oder Gütern. Größere Fahrzeuge zur Personenbeförderung (mehr als neun Personen) sind Kraftomnibusse oder kurz Busse (siehe öffentlicher Personennahverkehr), größere Fahrzeuge zum Frachttransport (siehe Güterverkehr) bezeichnet man als Lastkraftwagen (Lkw). So genannte Zugmaschinen zählen ebenfalls zu den Nutzkraftwagen. Wie ihr Name bereits andeutet, nutzt man diese zum Ziehen von Anhängerfahrzeugen.

In dem folgenden Artikel wird überwiegend auf den herkömmlichen Personenkraftwagen eingegangen.

2

Baugruppen eines Kraftfahrzeugs

Die Hauptbestandteile oder Baugruppen eines Kraftfahrzeugs sind der Motor, die Kraftübertragung, das Fahrwerk, der Aufbau (auch Karosserie), die Inneneinrichtung und die elektrische Ausrüstung.

2.1

Motor

Zum Antrieb von Kraftfahrzeugen verwendet man im Prinzip drei verschiedene Maschinentypen: den Verbrennungsmotor (siehe Verbrennungskraftmaschine), den Elektroantrieb und den Hybridantrieb. Beim Hybridantrieb handelt es sich meist um eine Kombination von Verbrennungsmotor und Elektroantrieb.

2.1. 1

Verbrennungsmotor

Der Verbrennungsmotor von Kraftfahrzeugen besteht im Wesentlichen aus dem Kurbelgehäuse (mit Zylinder und Zylinderkopf), dem Kurbeltrieb, der Motorsteuerung, der Motorschmierung, der Zündanlage, dem Vergaser bzw. der Einspritzanlage und der Motorkühlung.

Beim Verbrennungsmotor wird zunächst die im Kraftstoff (siehe Benzin) gebundene chemische Energie durch Verbrennung in Form von Wärmeenergie freigesetzt. Ein Teil dieser frei werdenden Energie wird dann mit Hilfe des Kurbeltriebes in mechanische Arbeit umgewandelt. Verbrennungsmotoren lassen sich nach unterschiedlichen Kriterien einteilen. Eine Möglichkeit wäre die Gliederung in Benzin- bzw. Ottomotor (siehe Nikolaus Otto) und Dieselmotor (siehe Rudolf Diesel). Als weiteres Einteilungskriterium bietet sich das Arbeitsspiel des Motors an. In diesem Falle unterscheidet man Zweitaktmotoren von Viertaktmotoren. Als letztes Beispiel sei die Einteilung nach dem Bewegungsablauf genannt. Hier unterscheidet man u. a. den Hubkolbenmotor vom Kreiskolbenmotor.

Die bei weitem größte Anzahl von Kraftfahrzeugen ist mit Hubkolbenmotoren ausgestattet. Seit 1964 gibt es auch Fahrzeuge mit Kreiskolbenmotoren (auch Rotationskolbenmotor). Dieser Maschinentyp ist besser unter dem Namen Wankelmotor bekannt (siehe unten).

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