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Lohn

Enzyklopädieartikel

Lohn, Entgelt für Arbeitsleistungen. Lohn erhalten nicht nur Arbeiter, sondern auch Beamte und Angestellte (Gehalt), im weiteren Sinn auch wirtschaftlich Selbständige (Unternehmerlohn). Er wird üblicherweise in Geld ausgezahlt (Geldlohn). Eine Entlohnung in Sachgütern (Naturallohn) ist nur begrenzt zulässig. Beim Geldlohn ist zu unterscheiden zwischen Nominallohn und Reallohn. Der Nominallohn berücksichtigt nicht die Kaufkraft. Den Reallohn erhält man, indem man den Nominallohn durch einen Preisindex dividiert.

Bei der Lohnform Zeitlohn wird der Lohn nach den geleisteten Arbeitsstunden berechnet; die Arbeitsleistung wird dabei nicht berücksichtigt. Ein Leistungslohn ist der Akkordlohn: Seine Höhe ist das Produkt aus erreichter Stückzahl und vereinbartem Stücklohnsatz.

Die verschiedenen Tätigkeiten werden unterschiedlichen Lohngruppen zugeordnet; für bestimmte Arbeitnehmergruppen sind die Lohngruppen tariflich festgelegt (Tarifgruppen). Innerhalb einer Gruppe bewegen sich die Löhne in einem festgelegten Rahmen, wobei die Lohnhöhe von der Zahl der Tätigkeitsjahre abhängen kann.

Karl Marx definierte den Arbeitslohn nicht als Wert oder Preis der Arbeit, sondern sah in ihm eine maskierte Form für den Wert der Arbeitskraft. An einem zwölfstündigen Arbeitstag würde z. B. der Arbeiter nur Entlohnung für sechs Stunden erhalten. Die Form des Arbeitslohnes lösche jede Spur der Teilung des Arbeitstages in notwendige und in Mehrarbeit auf, Mehrarbeit und unbezahlte Arbeit erschienen so als bezahlt. Das Geldverhältnis verberge das Umsonstarbeiten des Lohnarbeiters.

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