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Friedensvertrag von Saint-Germain

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Friedensvertrag von Saint-Germain, zwischen den Ententestaaten und Deutschösterreich nach dem Ende des 1. Weltkrieges am 10. September 1919 in Saint-Germain-en-Laye (Frankreich) geschlossener und am 16. Juli 1920 in Kraft getretener Friedensvertrag.

In dem Vertrag verpflichtete sich Österreich nach dem Zusammenbruch der Österreichisch-Ungarischen Monarchie zur Trennung von Ungarn und zur Anerkennung der vollen Souveränität Ungarns. Außerdem musste Österreich die neu entstandenen Staaten Jugoslawien, Tschechoslowakei und Polen anerkennen und verschiedenen Gebietsabtretungen zustimmen: Südtirol kam an Italien, Böhmen, Mähren und das österreichische Schlesien fielen an die Tschechoslowakei und Teile Kärntens und der Steiermark an Jugoslawien; das Burgenland dagegen musste Ungarn an Österreich abtreten. Daneben verfügte der Vertrag den Schutz ethnischer Minderheiten in dem neuen Bundesstaat, die Begrenzung des österreichischen Heeres auf 30 000 Mann sowie Reparationsleistungen, die jedoch nie beglichen werden mussten. Artikel 88 des Vertrages untersagte ausdrücklich den Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich – eine Regelung, die als besonders schmerzlich empfunden wurde, da die provisorische österreichische Nationalversammlung den Anschluss bereits verabschiedet hatte. Mit dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich im März 1938 wurde der Vertrag von Saint-Germain hinfällig.

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