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FinnlandEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Die finnischen Telegraphendienste sind staatlich, ebenso die finnische Rundfunkanstalt (Oy Yleisradio AB), die den Großteil des finnischen Rundfunk- und Fernsehprogramms sendet. Der private Fernsehsender MTV Oy bietet wöchentlich etwa 20 Stunden eigenes Programm. Annähernd ein Drittel des Fernsprechdienstes ist staatlich. Mehr als 100 Tageszeitungen und zahlreiche Zeitschriften erscheinen in Finnland, größtenteils in finnischer, teilweise auch in schwedischer Sprache.
Die Republik Finnland ist eine parlamentarische Demokratie. Im März 2000 trat eine neue Verfassung in Kraft, in der die Befugnisse des Präsidenten eingeschränkt und die Kompetenzen des Parlaments erweitert werden.
Oberstes Exekutivorgan Finnlands ist der Staatspräsident, der seit der Verfassungsänderung von 1991 direkt vom Volk gewählt wird. Zuvor übernahm ein aus 301 Mitgliedern bestehendes Wahlgremium, das vom Volk gewählt wurde, diese Aufgabe. Der vom Präsidenten ernannte Staatsrat (das Kabinett) ist dem Parlament verantwortlich. Er wird vom Ministerpräsidenten angeführt.
Das finnische Parlament, Eduskunta (Reichstag) genannt, umfasst eine Kammer mit 200 Abgeordneten. Diese werden nach dem Verhältniswahlrecht für eine Amtszeit von vier Jahren direkt vom Volk gewählt.
Die höchsten Gerichte Finnlands sind der Oberste Gerichtshof, der in allen zivilen und Strafverfahren die letzte Berufungsinstanz ist, und der Oberste Verwaltungsgerichtshof. Beide haben ihren Sitz in Helsinki und setzen sich aus einem vom Staatspräsidenten ernannten Gerichtspräsidenten und 21 weiteren Richtern zusammen. Berufungsgerichte sind in Turku, Vaasa, Kuopio, Kuovola, Rovaniemi und Helsinki ansässig. Unterste Instanzen der Rechtsprechung Finnlands sind Stadtgerichte und Landbezirksgerichte.
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