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  • Habeas Corpus - Wikipedia

    ... das die Bezeichnung Habeas Corpus Amendment Act trägt. [1] Es wird umgangssprachlich auch als Habeas Corpus Act bezeichnet, im Deutschen daher oft fehlerhaft: „Habeas-Corpus-Akte ...

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    ... das die Bezeichnung Habeas Corpus Amendment Act trägt. [1] Es wird umgangssprachlich auch als Habeas Corpus Act bezeichnet, im Deutschen daher oft fehlerhaft: „Habeas-Corpus-Akte ...

  • Sven Dickert - zum Hören - Habeas Corpus Akte

    zum Hören - Habeas Corpus Akte ... 269 | 03.08.2006 | 20:00 Uhr | 1526 k | 04:20 Min: Habeas Corpus Akte. Wiedermal schließe ich meine Bildungslücken:

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Habeas-Corpus-Akte

Enzyklopädieartikel
Artikelgliederung
1

Einleitung

Habeas-Corpus-Akte (lateinisch: „du mögest den Körper haben”), englisches Gesetz aus dem Jahr 1679, in dem erstmals der Schutz gegen willkürliche Verhaftungen gewährleistet und ein rasches Verhör des Beschuldigten garantiert wurde. Die Bezeichnung ist der damaligen Einleitungsfloskel in den Haftbefehlen entnommen. Der Grundsatz, dass niemand ohne unverzügliche gerichtliche Untersuchung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe in Haft genommen und festgehalten werden dürfe, wurde zu einem zentralen Bestandteil des englischen und amerikanischen Rechts. Als Kennzeichen rechtsstaatlicher Ordnung fand er zudem Eingang in zahlreiche demokratische Verfassungen, so auch ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

2

Entstehungsgeschichte

Bereits die Magna Charta (1215) und die Petition of Rights (1628) sicherten grundlegende persönliche Freiheiten und beschränkten die staatliche Macht. Das als Reaktion auf willkürliche Verhaftungen unter Karl II. entstandene Gesetz von 1679 erweiterte den Rechtsschutz der Untertanen wesentlich. Es sah vor, dass innerhalb von drei Tagen über die Rechtmäßigkeit der Inhaftierung entschieden werden musste. Es sah schwere Strafen für Richter vor, die grundlos die Ausstellung einer entsprechenden Verfügung verweigerten.

3

Grundgesetz

Artikel 104 des Grundgesetzes bestimmt: „Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden ... Jeder wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung Festgenommene ist spätestens am Tage nach der Festnahme dem Richter vorzuführen, der ihm die Gründe der Festnahme mitzuteilen, ihn zu vernehmen und ihm Gelegenheit zu Einwendungen zu geben hat. Der Richter hat unverzüglich einen mit Gründen versehenen schriftlichen Haftbefehl zu erlassen oder die Freilassung anzuordnen.”

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