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Willy BrandtEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Einleitung; Exil und politischer Aufstieg im Nachkriegsdeutschland; Regierender Bürgermeister von Berlin; Außenminister; Bundeskanzler; Elder statesman
Am 21. Oktober 1969 wurde Brandt zum Bundeskanzler gewählt; Außenminister und Vizekanzler wurde Scheel, der Brandts Ostpolitik in allen Teilen mittrug und vorantrieb. Als Schlagwort für seine Regierung gab Brandt in seiner ersten Regierungserklärung das Motto „Mehr Demokratie wagen” aus.
Im Zentrum der Außenpolitik der Regierung Brandt stand die Weiterentwicklung der Ost- und Deutschlandpolitik. Am 12. August 1970 unterzeichneten er und der sowjetische Ministerpräsident Aleksej Kossygin den „Moskauer Vertrag über Gewaltverzicht und Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen”, in dem die Bundesrepublik u. a. de facto die polnische Westgrenze anerkannte und auf ihren Alleinvertretungsanspruch für alle Deutschen verzichtete. Das politische Ziel der Bundesrepublik, eine Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten herbeizuführen, blieb durch diesen Vertrag (wie auch durch alle folgenden Ostverträge) ausdrücklich unberührt. Am 7. Dezember 1970 unterzeichnete Brandt in Warschau den Warschauer Vertrag mit Polen, in dem die Bundesrepublik erneut die Unverletzlichkeit der polnischen Westgrenze entlang der Oder-Neiße-Linie garantierte. Brandts Kniefall während seines Warschau-Aufenthaltes vor dem Mahnmal für die von der SS im Warschauer Ghetto ermordeten Juden erlangte als Geste seines Versöhnungswillens Symbolcharakter. 1971 wurde Brandt in Würdigung seiner Versöhnungspolitik gegenüber dem Osten mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Die CDU/CSU-Opposition im Bundestag, der die beiden Ostverträge noch ratifizieren musste, lehnte die Verträge als „Ausverkauf deutscher Interessen” ab; ebenso waren sie in der Bevölkerung umstritten. Am 27. April 1972 suchte die Opposition durch ein konstruktives Misstrauensvotum und mit Rainer Barzel als ihrem Kanzlerkandidaten Brandt zu stürzen, verfehlte jedoch knapp die notwendige Mehrheit. Am 17. Mai 1972 passierten die Ostverträge den Bundestag, nachdem Brandt durch die in einer „Gemeinsamen Entschließung” fixierten Einschränkung, dass eine endgültige Grenzziehung einem Friedensvertrag vorbehalten bleibe, der Opposition die Anerkennung der Ostverträge ermöglicht hatte. Nach der Ratifizierung der drei Ostverträge konnte auch das von allen Fraktionen begrüßte Viermächteabkommen über Berlin, das schon 1971 ausgehandelt worden war, dem die Sowjetunion aber bis zur Ratifizierung der Ostverträge die Unterschrift verweigerte hatte, in Kraft treten. Am 21. Dezember 1972 schlossen die Bundesrepublik und die DDR nach langwierigen Verhandlungen den Grundlagenvertrag. Wesentlicher Punkt des Vertrages war die Anerkennung der DDR als selbständigen Staat durch die Bundesrepublik und der Verzicht der Bundesrepublik auf ihren Alleinvertretungsanspruch. Dem Vertragsschluss vorausgegangen war ein erstes deutsch-deutsches Gipfeltreffen zwischen Willy Brandt und Willi Stoph im März 1970 in Erfurt, dem drei Monate später ein zweites in Kassel folgte. Der Grundlagenvertrag passierte nach ebenfalls äußerst kontroverser Debatte am 11. Mai 1973 den Bundestag. Als letzten Ostvertrag unterzeichnete Brandt am 11. Dezember 1973 in Prag den deutsch-tschechoslowakischen Prager Vertrag. Die Bundesrepublik erklärte darin u. a. das Münchner Abkommen von 1938 für nichtig; das äußerst sensible Thema Vertreibung der Sudetendeutschen, das in der Bundesrepublik erneut zu scharfen Kontroversen geführt und die Ratifizierung des Vertrages gefährdet hätte, wurde ausgeklammert.
In der Innenpolitik konzentrierte sich Brandt vor allem auf den Ausbau des Sozialstaates (u. a. Reform des Rentengesetzes, der gesetzlichen Krankenversicherung, des Ehe- und Familienrechtes, des Bildungswesens, Einführung des BAföG etc.) und – entsprechend dem Motto „Mehr Demokratie wagen” – auf die Motivation der Bevölkerung zu aktivem politischem Engagement. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Terrorismus vor allem linksextremer Gruppen, allen voran der Baader-Meinhof-Gruppe, einigte sich Brandt im Januar 1972 mit den Ministerpräsidenten der Länder auf den so genannten Radikalenerlass gegen mutmaßliche Demokratiefeinde. Dieser Erlass war heftig umstritten und schadete dem Ansehen Brandts bei der politischen Linken erheblich; Brandt selbst schätzte den Radikalenerlass, der das linksfeindliche Klima in der Bundesrepublik noch weiter verschärfte, später als Fehler ein. Im Lauf des Jahres 1972 verlor die SPD/FDP-Koalition ihre Mehrheit im Bundestag – mehrere Abgeordnete der Koalitionsparteien waren aus Protest gegen die Ostverträge zur Opposition übergetreten. Am 20. September 1972 stellte Brandt die Vertrauensfrage; er verlor die Abstimmung, der Bundestag wurde aufgelöst. Aus den Neuwahlen am 19. November 1972 ging die SPD unter Brandt mit fast 46 Prozent erstmals in ihrer Geschichte als stärkste Bundestagsfraktion hervor, auch die FDP gewann hinzu. Die sozialliberale Koalition unter Brandt war von den Wählern klar bestätigt worden und wurde fortgesetzt. Ab Ende 1973 erlebte die Bundesrepublik infolge der Ölkrise ihre erste schwere Wirtschaftskrise. Die Bundesregierung sah sich nun gezwungen, verschiedene Reformvorhaben aufzuschieben bzw. ganz zurückzunehmen, da sie vorerst nicht finanzierbar waren. Dies sowie die rapide steigende Inflation und Arbeitslosigkeit und zahlreiche Streiks schwächten das Vertrauen in den Bundeskanzler erheblich. Am 6. Mai 1974 trat Brandt im Zusammenhang mit einer Spionageaffäre, der so genannten Guillaume-Affäre, von seinem Amt als Bundeskanzler zurück. Amtsmüdigkeit und Enttäuschung über die innenpolitische Entwicklung mögen den Rücktritt erleichtert haben.
Brandt blieb weiterhin Vorsitzender der SPD (bis 1987) und Mitglied des Bundestags (bis 1992). Der Friedenspolitik verpflichtet, begleitete Brandt den sich in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre wieder verschärfenden Ost-West-Konflikt mit Sorge, plädierte in der Rüstungsfrage für eine „doppelte Null-Lösung”, also den Abbau aller Mittelstreckenwaffen, stellte sich aber in der Diskussion um den NATO-Doppelbeschluss loyal hinter seinen Amtsnachfolger Helmut Schmidt. Erst nach dem Sturz Schmidts im Oktober 1982 bekannte Brandt offen seine von Beginn an gehegte Ablehnung des NATO-Doppelbeschlusses. Weltweit hoch geachtet, engagierte sich Brandt auch auf internationaler Ebene in verschiedenen Funktionen. Von 1976 bis 1992 war er Präsident der Sozialistischen Internationale (SI), die unter seiner Führung weit reichende organisatorische Reformen und eine Verlagerung ihrer politischen Schwerpunkte – Ost-West-Konflikt einschließlich Abrüstungsfrage, Dialog und Kooperation mit den Entwicklungsländern – erfuhr. Von 1977 bis 1989 leitete Brandt die Nord-Süd-Kommission („Brandt-Kommission”), deren Arbeit weltweit auf große Resonanz stieß, die Politik der Industrieländer gegenüber den Entwicklungsländern in der Praxis allerdings kaum zu beeinflussen vermochte. Von 1979 bis 1983 war Brandt zudem Mitglied des Europäischen Parlaments. Mit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten 1989/90 verwirklichte sich Brandts wichtigstes deutschlandpolitisches Ziel; (zu) optimistisch begrüßte Brandt die Vereinigung mit dem Ausspruch: „Jetzt wächst zusammen, was zusammengehört.” Brandt starb am 8. Oktober 1992 in Unkel am Rhein.
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