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Streik

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Streik der britischen Bergarbeiter (1984/85)Streik der britischen Bergarbeiter (1984/85)

Streik, Maßnahme des Arbeitskampfes, bei der Arbeitnehmer durch eine organisierte Arbeitsniederlegung bestimmte Forderungen gegenüber den Arbeitgebern durchzusetzen versuchen. Eine wichtige, koordinierende Funktion haben dabei die Gewerkschaften.

Der Streik ist ein wichtiges und gesetzlich zulässiges Mittel des Arbeitskampfes. Das Streikrecht wird in Deutschland aus der in Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) verankerten Koalitionsfreiheit hergeleitet. Eingehend gesetzlich geregelt ist das Streikrecht jedoch nicht, vielmehr ist es im Wesentlichen durch die Rechtsprechung geprägt worden (siehe Richterrecht). Kein Streikrecht haben nach herrschender Rechtsauffassung Beamte. Während eines Ausstandes ruht das Arbeitsverhältnis, weshalb auch keine Lohnfortzahlungspflicht besteht. Den Arbeitgebern steht als letztes Mittel im Arbeitskampf ihrerseits das Instrument der Aussperrung zur Verfügung. In der Regel können Arbeitgeber darauf bauen, dass bei längerer Streikdauer der fehlende Lohn die Arbeitnehmer zur Nachgiebigkeit zwingt. In die gleiche Richtung wirkt die Angst, entlassen zu werden, insbesondere in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit. Zumeist versucht die Arbeitnehmerseite mit Streiks höhere Löhne oder bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen. In neuerer Zeit mehren sich Streiks, die sich gegen Arbeitsplatzabbau oder Betriebsschließungen wenden.

Durch die Verrechtlichung des Arbeitskampfes wurden die Aktionsmöglichkeiten der Arbeitnehmer beschränkt. So darf in der Bundesrepublik ein Streik nur von einer tariffähigen Vereinigung (Gewerkschaft) geführt werden. Das Ziel eines Streiks muss durch einen Tarifvertrag regelbar sein, d. h. darüber hinaus gehende (politische) Ziele sind nicht zulässig. Während der Laufzeit eines Tarifvertrages sind Streiks verboten.

Wirtschaftliche aber auch politische Gründe können der Auslöser für einen Generalstreik sein, bei dem alle Arbeiter einer Stadt, eines Landes oder einer anderen geographischen Einheit gleichzeitig die Arbeit niederlegen. Mit einem Generalstreik wird meist versucht die wirtschaftlichen Aktivitäten der betroffenen Gegend völlig lahm zu legen, um die Ziele der Arbeitnehmer durchzusetzen und die Politiker zum Einlenken zu bewegen. Außerdem unterscheidet man zwischen einem Sympathiestreik, bei dem die Mitglieder einer Gewerkschaft die Arbeit niederlegen, um den Streik einer anderen Gewerkschaft zu unterstützen, einem Warnstreik, mit dem die Bereitschaft der Arbeitnehmer zum Arbeitskampf zum Ausdruck gebracht werden soll und einem Schwerpunktstreik, bei dem nur wenige, aber dafür wichtige Unternehmen einer Branche bestreikt werden. Dies alles sind organisierte Streiks, zu denen es dann kommt, wenn die Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften gescheitert sind und auch in der so genannten Schlichtung keine Einigung zwischen den Tarifparteien erzielt werden konnte. Der Streik beginnt dann, wenn bei der Urabstimmung mindestens 75 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder der Arbeitsniederlegung zustimmen. Zumeist folgen dann neue Tarifverhandlungen, die ein für beide Seiten akzeptables Tarifergebnis bringen. Der Streik gilt aus Gewerkschaftssicht als beendet, wenn bei einer erneuten Abstimmung mindesten 25 Prozent der Mitglieder der Beendigung zustimmen. Neben dem organisierten Streik kann es auch zu wilden Streiks kommen, die ohne Mitwirkung der Gewerkschaften erfolgen.

In fast jedem industrialisierten Staat haben sich bis in die Gegenwart (z. B. Streik des öffentlichen Dienstes in Frankreich im Dezember 1995) Streiks ereignet, die zu politischen Krisen oder sogar zum Sturz der Regierung führten. Die bedeutendste Welle politischer Streiks begann 1917 in Russland als Folge revolutionärer Agitation der Bolschewiken. Diese Streiks führten schließlich zur Russischen Revolution, mit dem Sturz des Zars im März 1917 und der darauf folgenden Absetzung der gemäßigten Regierung unter der Leitung von Aleksandr Kerenskij durch die Bolschewiken.

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