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Islam

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Artikelgliederung
4.1

Shahada – Glaubenszeugnis

Die erste Säule, das Glaubensbekenntnis, ist die Basis für die anderen. Wer öffentlich bekennt: „Ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Gott gibt und dass Mohammed der Gesandte Gottes ist”, hat damit den Islam angenommen. Der erste Teil ist ein Bekenntnis, das von allen Monotheisten gesprochen werden kann. Als eigene Religion wird der Islam durch den zweiten Teil definiert, in dem zum Ausdruck kommt, dass Mohammed die abschließende, die früheren Offenbarungen korrigierende und abschließende Offenbarung gebracht hat, worin der Glaube an die vorausgehenden Propheten von Abraham bis Jesus eingeschlossen ist.

4.2

Salat – Rituelles Pflichtgebet

Die für das tägliche Leben wichtigste und das äußere Bild der islamischen Welt am stärksten formende Kraft ist das Pflichtgebet, das fünfmal am Tag verrichtet wird und für alle Muslime vom 12. Lebensjahr an verbindlich ist. Für die Verrichtung der Salat genügt ein reiner Platz, sei es auf dem Feld, im Zug, im Auto, im Geschäft. Eine kleine Gebetsmatte sichert die Sauberkeit des Ortes. Das gemeinschaftliche Gebet findet in der Moschee (arabisch Masjid: „Ort, wo man sich niederwirft”) statt. Zum Gebet aufgerufen wird vom Minarett der Moschee aus.

4.3

Saum – Fasten im Ramadan

Seit den Anfängen des Islam ist der neunte Mondmonat des Jahres, der Ramadan, die Zeit des Fastens. Vom Morgengrauen (wenn man einen schwarzen Faden von einem weißen unterscheiden kann) bis zum Sonnenuntergang darf nicht gegessen, getrunken, geraucht, kein Wohlgeruch genossen, kein Geschlechtsverkehr ausgeübt werden. Der Mondmonat Ramadan wandert durch alle Jahreszeiten; besonders groß ist die Anstrengung, wenn er in den Sommer fällt und in der orientalischen Hitze kein Tropfen Wasser gestattet ist, während in nördlichen Ländern die langen Tage zum Problem werden können. Das so genannte Fest des Fastenbrechens beim Erscheinen des Neumonds ist daher auch das am sehnsüchtigsten erwartete Fest im Jahreslauf.

4.4

Zakat – Almosensteuer

Die Almosensteuer ist eine Abgabe vom Vermögen und hat eine doppelte Funktion. Sie ist Erfüllung der sozialen Pflicht gegenüber der Gemeinschaft und lehrt, sein Herz nicht an irdischen Besitz zu hängen, sondern für Gott zu öffnen. Wenn sie als gerechte Besteuerung der Reichen und Fürsorge für die Armen richtig durchgeführt wird, sehen moderne muslimische Denker in ihr ein Schutzmittel gegen Kapitalismus und Kommunismus.

4.5

Hadsch – Wallfahrt nach Mekka

Jeder Muslim soll einmal im Leben im Wallfahrtsmonat, dem 12. Monat des islamischen Mondjahres, eine Pilgerfahrt nach Mekka unternehmen und an den heiligen Stätten die vorgeschriebenen Riten vollziehen. Diese fünfte Pflicht gilt als die Vollendung des religiösen Lebens. Die Einrichtung geht auf Mohammed selbst zurück, der damit alte arabische Bräuche übernommen, ihnen aber eine neue Bedeutung gegeben und sie vor allem mit der Abraham-Überlieferung verbunden hat. Zweifellos trägt die Zusammenkunft mit Gläubigen aus aller Welt dazu bei, das Zusammengehörigkeitsgefühl der Muslime zu stärken. Viele Reformbewegungen der beiden letzten Jahrhunderte waren Ergebnisse einer solchen Pilgerfahrt. Muslime vor allem aus den Randgebieten der islamischen Welt hatten in Mekka den „reinen arabischen Islam” erlebt und nach ihrer Rückkehr in die Heimat damit begonnen, sich für den echten Islam einzusetzen.

Der Hadsch ist die größte Massenveranstaltung der Welt, im Jahr 2000 waren zwei Millionen Pilger nach Mekka gekommen, davon über eine Million aus dem Ausland.

5

Die Gemeinschaft und ihr Recht

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