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Serbien und Montenegro

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Artikelgliederung
1

Einleitung

Serbien und Montenegro (Srbija i Crna Gora), ehemaliger Staatenbund der Teilrepubliken Serbien und Montenegro, in Südosteuropa auf der Balkanhalbinsel gelegen. Der Staat grenzte im Norden an Ungarn, im Osten an Rumänien und Bulgarien, im Süden an die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien und an Albanien und im Westen an das Adriatische Meer, Kroatien sowie Bosnien und Herzegowina. Der Staatenbund ging 2003 aus der Bundesrepublik (Föderativen Republik) Jugoslawien hervor, die nach dem Zusammenbruch der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien gegründet worden war, und löste sich 2006 nach der Unabhängigkeitserklärung Montenegros auf.

Die Landesfläche umfasste mit 88 361 Quadratkilometern etwa die Hälfte der Fläche des ehemaligen Jugoslawien. Die Hauptstadt Belgrad lag in Serbien, dem mit 86 Prozent der Gesamtfläche und 92 Prozent der Gesamtbevölkerung weitaus größeren und bevölkerungsreicheren der beiden Teilstaaten.

2

Vorgeschichte: Vom zweiten zum dritten jugoslawischen Staat

Die Regionen Serbien und Montenegro waren als Provinzen oder Teilrepubliken Bestandteil des ersten jugoslawischen Staates, der von 1918 bis 1941 bestand, wie auch des zweiten, der 1945 unter kommunistischen Vorzeichen gegründet und bis 1980 von Josip Broz Tito geführt wurde. Dessen autoritäre Herrschaft und die Aufgliederung des Vielvölkerstaates in sechs sich teilweise selbst verwaltende Teilrepubliken – Serbien (mit Autonomiestatuts für die Provinzen Kosovo und Vojvodina), Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Slowenien – milderten zunächst die Dominanz Serbiens über die anderen Nationalitäten. Schon bald nach dem Tod Titos 1980 brachen die ethnischen Spannungen, die schon das Scheitern der Monarchie mitverursacht hatten, erneut auf, als die muslimischen Albaner im Kosovo die Forderung nach Gleichberechtigung im Staatsverband erhoben (1981/82). Als die Auseinandersetzung 1988/89 erneut eskalierte, ließ der serbische kommunistische Parteichef und Nationalist Slobodan Milosević den Autonomiestatus der Provinzen Vojvodina und Kosovo aufheben, die Widerstandsbewegung von der jugoslawischen Armee niederschlagen und die Bürgerrechte der Kosovo-Albaner – wie auch der Vojvodina-Ungarn – einschränken (1989/90, Weiteres siehe Kosovo-Konflikt). Die anderen Nationalitäten zogen daraus die Konsequenz, sich im Zuge des allgemeinen Machtzerfalls der kommunistischen Herrschaft im Ostblock der Vorherrschaft Serbiens eilends zu entziehen.

Nachdem das kroatische und das slowenische Parlament auf der Grundlage von Volksabstimmungen am 25. Juni 1991 die Unabhängigkeit ihrer Länder erklärt hatten, ließ die jugoslawische Regierung die von Serben dominierte Armee gegen die abtrünnigen Republiken vorgehen. Der zehntägige Krieg gegen Slowenien endete mit der Niederlage der jugoslawischen Armee. Die erste Phase des Krieges gegen Kroatien dauerte sieben Monate und endete im Januar 1992 mit einem Waffenstillstand. Die Kampfhandlungen verlagerten sich auf das Gebiet von Bosnien und Herzegowina, dessen Parlament im Oktober 1991 die Unabhängigkeit der Teilrepublik proklamiert hatte, die bei einer – von der serbischen Bevölkerungsgruppe boykottierten – Volksabstimmung Ende Januar 1992 bestätigt und im April 1992 gültig wurde (Weiteres siehe Bosnisch-Kroatisch-Serbischer Krieg). Die Teilrepublik Mazedonien löste sich (nach einer Volksabstimmung zwei Monate zuvor) im November 1991 auf friedlichem Weg aus der jugoslawischen Föderation.

Als Konsequenz aus der faktischen Auflösung des Bundesstaates legten der formell noch amtierende Vorsitzende des Staatspräsidiums, der Kroate Stjepan Mesić, und Ministerpräsident Ante Marković, ein Serbe, im Dezember 1991 ihr Ämter nieder. Damit war der 1945 begründete zweite jugoslawische Staat, die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien, erloschen.

3

Die Föderative Republik Jugoslawien (1992-2003)

3.1

Der Milosević-Staat

Nachdem sich die Bevölkerung Montenegros im März 1992 mit 96 Prozent der Abstimmenden für ein Zusammengehen der kleinen Republik mit Serbien in einem neuen jugoslawischen Staat entschieden hatte (das Referendum war von der Opposition und der albanischen muslimischen Bevölkerungsgruppe boykottiert worden), beschloss das jugoslawische Rumpfparlament am 27. April 1992 mit den Stimmen von 69 der 73 serbischen und montenegrinischen Abgeordneten die Verfassung für die neue „Föderative Republik Jugoslawien” (FRJ, auch Bundesrepublik Jugoslawien). Der neue Staat folgte als „drittes Jugoslawien” dem Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (1919-1941) und der Sozialistischen Föderativen Republik (seit 1945) nach. Die Verfassung war nach den Prinzipien der parlamentarischen Demokratie und des Föderalismus gestaltet, der den Teilrepubliken Serbien und Montenegro eine weitgehende Selbständigkeit beließ. Indirekt wurde mit der Staatsneugründung die Unabhängigkeit der vier übrigen ehemaligen Teilrepubliken (Slowenien, Kroatien, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina) anerkannt, zugleich ihre Möglichkeit zur Rückkehr in den Staatsverband aber offengehalten. Insbesondere strebte der großserbisch orientierte Präsident Milosević die Eingliederung der von Serben besiedelten Gebiete in Kroatien und Bosnien und Herzegowina an. Diesem Ziel diente vorrangig sowohl der Krieg gegen Kroatien, der mit der Vertreibung der meisten Serben aus der Krajina sowie aus Ost- und Westslawonien endete, wie auch die politische und militärische Unterstützung der bosnischen Serben im Bürgerkrieg gegen die bosnischen Muslime (Bosniaken) und Kroaten.

Bei den ersten Wahlen zum neuen gesamtstaatlichen Abgeordnetenhaus am 31. Mai 1992 bekräftigten die regierenden Sozialisten in Serbien und Montenegro ihre Dominanz mit jeweils mehr als 70 Prozent der Stimmen; allerdings wurden die Wahlen in beiden Teilrepubliken von der Opposition und den ethnischen Minderheiten boykottiert. Die von Präsident Milosević geführte Sozialistische Partei, wie sich die ehemalige kommunistische Partei seit 1990 in Serbien nannte, und die in Montenegro regierende Demokratische Partei der Sozialisten entsandten 73 bzw. 23 Vertreter in den „Rat der Bürger”, der 138 Mitglieder umfasste. Ähnliche Mehrheitsverhältnisse ergaben sich für die zweite Kammer des Parlaments, den „Rat der Republiken”, in den die Parlamente beider Republiken je 20 Delegierte entsandten.

Zum ersten Präsidenten der Föderation wählte das neue Parlament den parteilosen serbischen Schriftsteller Dobriće Cosić (er amtierte bis Juni 1993), zum ersten Regierungschef Milan Panić (er amtierte bis Dezember 1992). Maßgebliche Führungsfigur blieb jedoch weiterhin Milosević, der im Dezember 1992 als Präsident Serbiens wiedergewählt wurde. Knapp vor dem endgültigen Auslaufen seiner Amtszeit auf diesem Posten löste er im Juli 1997 Zoran Lilić als Staatspräsident der Föderation ab und lancierte als Nachfolger seinen Gefolgsmann Milan Milutinović, der sich bei der serbischen Präsidentschaftswahl im Dezember 1997 durchsetzte.

Gemäß der Übermacht Serbiens in den Institutionen des Bundesstaates wurde dessen innenpolitische Entwicklung maßgeblich durch die Ereignisse in Serbien geprägt (siehe Serbien, Abschnitt „Serbien in der Bundesrepublik Jugoslawien”). Aus bundesstaatlicher Perspektive von besonderer Bedeutung waren die von Milosević betriebene großserbische Kriegspolitik, die Entwicklung des Verhältnisses zwischen den beiden ungleichen Teilrepubliken Serbien und Montenegro sowie der Machtkampf um die Präsidentschaft, der in die friedliche Revolution und Milosevićs Entmachtung mündete.

3.2

Kriegspolitik und internationale Isolierung

Prägend für die Ära Milosević war das Bemühen, den Zerfall des Vielvölkerstaates Jugoslawien mit Gewalt aufzuhalten und zugleich alle serbisch besiedelten Gebiete in einem Großserbien zu vereinigen. Mit diesen Zielen scheiterte Milosević letztendlich in den Kriegen gegen Slowenien (1991) und Kroatien (1991-1995) sowie im Bürgerkrieg um Bosnien und Herzegowina (1992-1995) und im Kosovo-Konflikt (1998/99).

Angesichts der Dimensionen dieser Konflikte und schwerer Menschenrechtsverletzungen sah sich die internationale Gemeinschaft in den neunziger Jahren mehrfach gefordert, sich in diese Auseinandersetzungen einzuschalten. Der im April 1992 gegründeten Bundesrepublik Jugoslawien verweigerten die Vereinten Nationen (UN) die automatische Übernahme des Sitzes der früheren Sozialistischen Föderativen Republik. Im Mai 1992 verhängten die UN erste Wirtschaftssanktionen gegen Restjugoslawien, denen sich Waffen- und Handelsembargos, auch der Europäischen Union (EU), anschlossen. Ein Jahr später beschlossen die UN die Einrichtung eines Internationalen Tribunals für Verbrechen im früheren Jugoslawien (ICTY). Unter dem sich verstärkenden internationalen Druck zog Milosević noch 1992 die jugoslawischen Truppen aus Bosnien und Herzegowina zurück, reduzierte 1994 die weiter verdeckt geleistete Unterstützung der bosnischen Serben und beteiligte sich schließlich im November/Dezember 1995 an den Verhandlungen und dem Abschluss des Dayton-Abkommens sowie in der Folge auch an dessen Umsetzung. Neben der Aufhebung der Wirtschaftssanktionen erwarb er damit die diplomatische Anerkennung der Bundesrepublik Jugoslawien durch eine Reihe von Staaten und durch die EU.

Im Kosovo-Konflikt ließ es Milosević 1999 auf eine Kraftprobe mit der internationalen Gemeinschaft ankommen. Sie endete nach den Luftschlägen der NATO auf militärische und zivile Ziele in Serbien, aber auch in Montenegro, zwischen März und Juni 1999 mit dem Abzug der serbisch-jugoslawischen Truppen aus dem Kosovo, dessen Besetzung durch eine internationale Friedenstruppe (KFOR) und der Übernahme ihrer Verwaltung durch die UN (UNMIK). Angesichts der Massenvertreibung Hunderttausender von Kosovo-Albanern (Kosovaren) und weiterer Kriegsverbrechen erhob das ICTY im Mai 1999 Anklage gegen Milosević und weitere führende serbisch-jugoslawische Politiker und erließ internationale Haftbefehle gegen sie.

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