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Europäische UnionEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Einleitung; Die drei Pfeiler der EU; Außenbeziehungen; Geschichte und Entwicklung der Europäischen Union; Perspektiven
Weitere Assoziierungsabkommen, d. h. besonders enge Kooperationsverhältnisse (jedoch ohne automatische Beitrittsoption), hat die EU mit Malta (in Kraft seit 1971; seit 2004 EU-Mitglied), der Türkei (1964; Zollunion seit 1996), Tunesien (1998) und Zypern (1973; seit 2004 EU-Mitglied) geschlossen sowie mit Israel (1995 unterzeichnet), Jordanien (1997), Marokko (1996) und der Palästinensischen Autonomiebehörde (1997; Interimsabkommen). Diese Assoziierungsabkommen bilden den Kern der „Europa-Mittelmeer-Partnerschaft” zwischen der EU und zwölf Staaten des Mittelmeerraumes: den genannten sieben und Algerien, Ägypten, Libanon, Syrien und – seit 1999 – Libyen sowie der Palästinensischen Autonomiebehörde. Im so genannten Barcelona-Prozess – benannt nach der Gründungskonferenz der Partnerschaft in Barcelona 1995 – soll die Kooperation zwischen der EU und den Mittelmeerstaaten sukzessive ausgebaut werden, vor allem die wirtschaftliche, die 2010 in der Verwirklichung einer Freihandelszone münden soll; aber auch die politische, sicherheitspolitische, kulturelle und humanitäre Zusammenarbeit soll vertieft werden. Allerdings erzielte die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft in den ersten fünf Jahren ihres Bestehens noch kaum Fortschritte, weder in wirtschaftlicher noch in politischer Hinsicht.
Ebenfalls besondere Beziehungen unterhält die EU zu den so genannten AKP-Staaten, unterdessen 71 Staaten in Afrika, der Karibik und dem Pazifik, vorwiegend Entwicklungsländer. Die Lomé-Abkommen zwischen der EG bzw. der EU und den AKP-Staaten – das erste datiert von 1975, das vierte und bisher letzte trat 1990 in Kraft und lief 2000 aus – gewähren den beteiligten Entwicklungsländern zollfreien Zugang zum EU-Markt für nahezu alle ihre gewerblichen und Agrarprodukte, stellen den AKP-Staaten beträchtliche Ausgleichzahlungen zur Stabilisierung der Exporterlöse sowie weitere Finanzmittel zur Verfügung. Der Schwerpunkt der Lomé-Abkommen liegt auf der entwicklungspolitischen Dimension, wobei die Entwicklungshilfe für den wirtschaftlichen Sektor mit umfangreichen technischen, humanitären, sozialen und auf den Aufbau demokratischer, rechtsstaatlicher Strukturen konzentrierten Programmen verknüpft ist. Bei Nichteinhaltung politischer Elemente der Abkommen, z. B. bei Verletzung der Menschenrechte, kann die Zusammenarbeit suspendiert werden. Im Juni 2000 unterzeichneten die AKP-Staaten sowie sechs weitere Staaten bzw. Gebiete im Pazifik und die EU als Nachfolgevereinbarung für die Lomé-Abkommen das Cotonou-Abkommen (benannt nach dem Unterzeichnungsort Cotonou in Benin). Das Abkommen trat im April 2003 in Kraft und ist auf 20 Jahre angelegt. Vorrangige Ziele des Cotonou-Abkommens sind die Bekämpfung der sich kontinuierlich ausbreitenden Armut, die Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung in den AKP-Staaten sowie die Heranführung der AKP-Staaten an bzw. ihre Integration in die Weltwirtschaft. Dabei wird mehr noch als beim letzten Lomé-Abkommen besonderer Wert auf umfassende Konzepte gelegt, die neben der wirtschaftlichen auch die politische, soziale, kulturelle und ökologische Entwicklung fördern. Die Achtung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind als Verpflichtungen in dem Abkommen festgeschrieben. Im April 2000 fand ein erstes Gipfeltreffen aller afrikanischer Staaten (mit Ausnahme Somalias) mit den Staaten der EU statt. Die wichtigsten Ergebnisse des Treffens waren die Institutionalisierung der Konferenz, die Begründung einer strategischen Partnerschaft sowie ein Aktionsplan, mit dessen Hilfe die Armut in Afrika in den folgenden 15 Jahren um die Hälfte reduziert werden soll; die Beschlüsse zeitigten jedoch kaum praktische Wirkung. Ein weitgehender Schuldenerlass, wie ihn die afrikanischen Staaten forderten und der wesentlich zur Überwindung der Armut und zur Entwicklung Afrikas beitragen könnte, wurde von der EU jedoch abgelehnt; lediglich Deutschland und Frankreich erklärten sich dazu bereit, einige bilaterale Schulden zu erlassen. Erst im Dezember 2007 folgte ein zweites Gipfeltreffen. Auf ihm wurde die strategische Partnerschaft bekräftigt sowie weitere Aktionspläne u. a. in Bezug auf Umweltschutz, Aufbau demokratischer Strukturen und Friedenssicherung beschlossen. Ein neues Handelsabkommen, das auf Betreiben der Welthandelsorganisation (WTO), die die Begünstigungen der AKP-Staaten bei Importen nach Europa moniert hatte, ausgearbeitet worden war und das die Handelsbedingungen für die AKP-Staaten verschlechtert hätte, lehnten die meisten der afrikanischen Staaten allerdings ab.
Mit den ASEAN-Staaten unterhält die EU auf der Basis eines 1980 geschlossenen Kooperationsabkommens enge Wirtschaftsbeziehungen. Dem Ausbau der wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Beziehungen zwischen der EU und Asien dient das 1996 institutionalisierte Asien-Europa-Gipfeltreffen (Asia Europe Meeting, ASEM) der damals sieben ASEAN-Staaten plus China, Japan und Südkorea sowie der EU-Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission. Erweiterte Kooperationsabkommen schloss die EU in den neunziger Jahren zudem mit Indien, Sri Lanka, Vietnam, Nepal, Laos und Kambodscha. In den neunziger Jahren vertiefte die EU auch ihre Beziehungen zu Lateinamerika kontinuierlich: 1995 schloss die EU mit den Mercosur-Staaten ein Rahmenabkommen für den Ausbau ihrer Beziehungen zu einer politischen und wirtschaftlichen Assoziierung; seit 1993 besteht ein erweitertes, die Entwicklungspolitik betonendes Kooperationsabkommen mit der Andengemeinschaft; seit 1990 unterhält die EU einen regelmäßigen Dialog mit der Rio-Gruppe, in dem neben wirtschaftspolitischen Themen die Bekämpfung von Drogenanbau und -handel im Vordergrund stehen; und auch mit den Staaten Zentralamerikas steht die EU in regelmäßigem Dialog, institutionalisiert in den so genannten San-José-Konferenzen. Die Staaten Lateinamerikas, insbesondere die den ärmsten Entwicklungsländern gleichgestellten Staaten der Andengemeinschaft und Zentralamerikas, genießen für zahlreiche ihrer Güter zollfreien Zugang zum EU-Markt. Im Juni 1999 einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU sowie der Länder Süd- und Mittelamerikas auf einem Gipfeltreffen in Rio de Janeiro auf eine schrittweise Liberalisierung des transatlantischen Handels; zudem beschlossen EU und Mercosur den Abbau von Zöllen mit der Perspektive der Schaffung einer Freihandelszone. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion schloss die EU mit den GUS-Staaten (außer Tadschikistan) Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, in deren Mittelpunkt die Unterstützung der wirtschaftlichen und politischen Reformen in den GUS-Staaten steht. Finanzmittel zur Unterstützung des Transformationsprozesses fließen im Rahmen des TACIS-Programms (Technical Assistance to the Commonwealth of Independent States) in die GUS-Staaten.
Die Beziehungen zwischen der EU und den USA gründen auf großer gegenseitiger wirtschaftlicher Abhängigkeit – die EU ist der wichtigste Handels- und Investitionspartner der USA und umgekehrt – und auf einem breiten Interessen- und Wertekonsens. 1990 riefen EU und USA durch die „Transatlantische Erklärung” regelmäßige, halbjährliche Konsultationen auf höchster politischer Ebene ins Leben; 1995 erweiterten sie dieses primär beratende Gremium durch die „Neue Transatlantische Agenda” in ein Aktionsbündnis mit Schwerpunkt auf den folgenden vier Bereichen: Förderung von Frieden, Stabilität und Demokratie weltweit; Bewältigung globaler Herausforderungen (wie z. B. organisierte Kriminalität, Drogenhandel, Umweltschutz); Ausweitung des Welthandels und Abbau von Handelshemmnissen sowie Intensivierung der transatlantischen Kontakte auf verschiedenen Ebenen. In der so genannten „Bonner Erklärung” von 1999 bekundeten beide Seiten ihren Willen, als gleichberechtigte Partner auf die Lösung regionaler Konflikte wie globaler Fragen hinzuwirken, so etwa auf die Lösung der Konflikte in Südosteuropa und im Nahen Osten. Aber obwohl die EU und die USA in der Bonner Erklärung die oberste Zuständigkeit der Vereinten Nationen bei der Friedenssicherung ausdrücklich anerkannten, stellte gerade ihre Rolle im Kosovo-Konflikt jenes Bekenntnis stark in Frage. Auf wirtschaftlicher Ebene schlossen die EU und die USA 1998 die „Transatlantische Wirtschaftspartnerschaft”, durch die sowohl im gegenseitigen Verhältnis als auch innerhalb der Welthandelsorganisation (WTO) die Öffnung der Märkte vorangetrieben werden soll. Dessen ungeachtet werden die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und den USA immer wieder durch Handelskonflikte irritiert.
Nach dem Zusammenbruch des Ostblocks stellten die zehn mittel- und osteuropäische Staaten des „Europa-Abkommens” Beitrittsgesuche zur EU: Ungarn und Polen 1994, Rumänien, die Slowakei, Lettland, Estland, Litauen und Bulgarien 1995, die Tschechische Republik und Slowenien 1996. Zuvor schon hatten Beitrittsgesuche gestellt: die Türkei (1987; 1997 suspendierte die Türkei, die nach Ansicht der EU vor allem die politischen Voraussetzungen für eine Aufnahme nicht erfüllte, den Dialog mit der EU; 1999 erhielt die Türkei wieder offiziell den Status eines Beitrittskandidaten), Zypern (1990), Malta (1990; 1996 zog Malta sein Gesuch zurück, erneuerte es jedoch im September 1998), die Schweiz (1992; ihr Antrag ruht seit dem ablehnenden Referendum zum EWR 1992; 2001 entschieden die Schweizer zudem in einer Volksabstimmung gegen die unverzügliche Aufnahme von Beitrittsverhandlungen) und Norwegen (1967; der Beitritt scheiterte bislang an Volksabstimmungen in Norwegen). 2003 reichte schließlich noch Kroatien ein Beitrittsgesuch ein. Am 31. März 1998 nahm die EU Beitrittsverhandlungen mit zunächst sechs der beitrittswilligen Länder auf: mit Ungarn, Polen, Estland, der Tschechischen Republik, Slowenien und Zypern; im Februar 2000 folgte der Beginn der Beitrittsverhandlungen mit sechs weiteren Kandidaten: Rumänien, Bulgarien, Lettland, Litauen, der Slowakei und Malta. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der EU sind allgemein innere Stabilität, demokratisch-rechtsstaatliche Ordnung und Achtung der Menschenrechte, eine funktionierende Marktwirtschaft sowie die Bereitschaft und Fähigkeit, den Verpflichtungen und Zielen, die aus einer EU-Mitgliedschaft resultieren, nachzukommen; darüber hinaus muss das beitrittswillige Land den Großteil der etwa 20 000 Rechtsakte der EU übernehmen bzw. die eigene Rechtsordnung dem EU-Recht angleichen. Die EU unterstützte den Beitrittsprozess der mittel- und osteuropäischen Länder durch das PHARE-Programm (Poland Hungary Aid for the Reconstruction of the Economy), durch das vor allem der Aufbau der notwendigen Verwaltung und die für die Übernahme des EU-Rechts notwendigen Strukturen finanziert werden. Zur Vertiefung der Beziehungen der EU zu den Beitrittsländern institutionalisierte die EU Ende 1997 die so genannte Europakonferenz der Staats- und Regierungschefs bzw. Außenminister der EU-Staaten und der Beitrittsländer, die erstmals im März 1998 stattfand (ohne Beteiligung der Türkei). Die Europakonferenz diente in erster Linie der politischen Konsultation und behandelte Fragen von beiderseitigem Interesse, so z. B. Themen aus den Bereichen GASP und JI. In einem Zwischenbericht bescheinigte die Europäische Kommission Ende 2001 allen zwölf Kandidaten, mit denen Beitrittsverhandlungen geführt wurden, gute Fortschritte und stellte zehn der Kandidaten (Bulgarien und Rumänien waren ausgenommen) eine Aufnahme in die EU für das Jahr 2004 in Aussicht. Auf dem EU-Gipfeltreffen in Kopenhagen im Dezember 2002 wurden die Beitrittsverhandlungen mit diesen zehn Ländern abgeschlossen, und nach Unterzeichnung und Ratifizierung der Beitrittsverträge wurden diese Länder am 1. Mai 2004 in der größten Erweiterungsrunde in der Geschichte der Gemeinschaft in die EU aufgenommen. Im Dezember 2004 beschloss der Europäische Rat, im Oktober 2005 Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufzunehmen, nachdem festgestellt worden war, dass die Türkei die politischen und wirtschaftlichen Kriterien für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erfüllt. Zuvor hatte sich bereits das Europäische Parlament für die Aufnahme von Verhandlungen ausgesprochen, obwohl der Beitritt der Türkei in die EU so umstritten ist wie bis dahin der keines anderen Landes. Ehe am 3. Oktober 2005 die auf eine Dauer von 10 bis 15 Jahren veranschlagten Beitrittsverhandlungen begonnen werden konnten, mussten jedoch noch zwei wesentliche Punkte geklärt werden: Die Türkei verweigerte nach wie vor dem EU-Mitglied Zypern die Anerkennung, erklärte sich schließlich aber doch bereit, Zypern bereits während der Beitrittsverhandlungen anzuerkennen und nicht erst kurz vor dem Beitritt zur EU und außerdem das Protokoll zur Zollunion mit der EU ab 2006 in vollem Umfang auch auf Zypern anzuwenden. Der zweite noch zu klärende Punkt war der Verhandlungsrahmen, gegen den Österreich unmittelbar vor Verhandlungsbeginn Einspruch erhob: Österreich wollte eine Alternative zu einer Vollmitgliedschaft – etwa in Form einer auch von den Unionsparteien in Deutschland favorisierten „privilegierten Partnerschaft” – in den Verhandlungsgrundlagen verankert sehen. Am Ende einigten sich die EU-Mitglieder auf eine Kompromisslösung, in der nur noch wenig von den österreichischen Forderungen enthalten war und in der u. a. festgelegt wurde, dass auch die Aufnahmefähigkeit der EU für neue Mitglieder als Kriterium bei der Entscheidung über die Aufnahme der Türkei eine wichtige Rolle spielen soll. Ebenfalls am 3. Oktober 2005 trat die EU in Beitrittsverhandlungen mit Kroatien ein. Der Beginn dieser Gespräche war ein halbes Jahr zuvor verschoben worden, da das Land bei der Verfolgung von Kriegsverbrechern nicht im erforderlichen Maße mit dem Internationalen Tribunal für Verbrechen im früheren Jugoslawien (ICTY) zusammenarbeitete. Jetzt jedoch bescheinigte das Tribunal Kroatien überraschend „uneingeschränkte Zusammenarbeit”, woraufhin sogleich die Beitrittsverhandlungen aufgenommen wurden. Insbesondere Österreich hat großes Interesse an einer möglichst zügigen Aufnahme Kroatiens in die EU. Im Dezember 2005 erkannte die EU schließlich auch der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien den Status eines Beitrittskandidaten zu, ohne sich jedoch auf einen Termin für den Beginn von Beitrittsverhandlungen festzulegen.
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