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Windows Live® Suchergebnisse EinnahmenEnzyklopädieartikel
Einnahmen, 1. im steuerrechtlichen Sinn all diejenigen Geldwertgüter, die, nach Abzug der absetzbaren Ausgaben, als Überschuss einem steuerpflichtigen Bürger aus nichtselbständiger Arbeit, aus Vermietung und/oder Verpachtung, aus Kapitalvermögen und/oder anderen Einkünften im Veranlagungszeitraum (z. B. eines Jahres) zur Verfügung stehen. Gesetzlich geregelt werden diese Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz (§§ 8, Absatz 1, 2, Absatz 1, Ziffer 4 bis 7). Einkommensteuerfreie Einnahmen (z. B. Stipendien oder Abfindungen usw.) sind in § 3 des Einkommensteuergesetzes aufgeführt. 2. der Zahlungseingang eines Unternehmens, der durch eine Dienstleistung oder die Veräußerung hergestellter Güter durch Barzahlung bzw. unbare Einzahlungen (oder Forderungen) erzielt wird. Damit kommt es zu einer Erhöhung des Bestandes an Geldvermögen, das sich aus den Zahlungsmitteln plus der Forderungen, aber abzüglich der Verbindlichkeiten ergibt. Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ist der Gewinn bzw. Verlust. 3. die öffentlichen Einnahmen des Staates (Steuern u. a.); die Differenz zwischen Staatseinnahmen und -ausgaben ist ein Haushaltsüberschuss bzw. -defizit.
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