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    Was ist Europäisches Währungssystem ... Europäisches Währungssystem: Abk. EWS. Das Europäische Währungssystem (EWS I) war ein System fester, aber anpassungsfähiger ...

  • Europäisches Währungssystem – Wikipedia

    Das Europäische Währungssystem (EWS) war eine von 13. März 1979 bis 31. Dezember 1998 bestehende Form der währungspolitischen Zusammenarbeit zwischen den Ländern der ...

  • Europäisches Währungssystem - Lexikon

    Lexikon: Europäisches Währungssystem. ECU . EURO . Europäische Zentralbank (EZB) Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual.

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Europäisches Währungssystem

Enzyklopädieartikel

Europäisches Währungssystem (EWS, englisch European Monetary System, EMS, französisch Système Monétaire Européen, SME), das Nachfolgesystem des Europäischen Wechselkursverbundes, beschlossen auf dem Gipfeltreffen des Europäischen Rates am 5. Dezember 1978 in Brüssel, in Kraft getreten am 13. März 1979 und mit der Einfühurng des Euro zum 1. Januar 1999 durch einen neuen Wechselkursmechanismus abgelöst. Wichtige Ziele des EWS sind u. a. die Gewährleistung der Stabilität von Preisen und Wechselkursen sowie die Liberalisierung des Dienstleistungs-, Waren- und Kapitalverkehrs innerhalb der Europäischen Union.

Das EWS setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Elementen zusammen:

Prinzipiell nehmen alle 15 EU-Mitgliedsländer am EWS teil; Großbritannien und Schweden. beteiligten sich allerdings zeitweise nicht am Wechselkursmechanismus. Die Teilnehmerstaaten legten für ihre nationalen Währungen ECU-Leitkurse fest (z. B. Leitkurs DM, Stand 1. September 1998: 1 ECU = 1,97001 DM), aus denen sich so genannte bilaterale Leitkurse ableiten lassen. Dabei handelt es sich um ein Austauschverhältnis, und zwar dem Wert einer Währung in Einheiten einer anderen Währung. Für die bilateralen Leitkurse hat man wiederum Grenzen festgesetzt, die von den Teilnehmern eingehalten werden müssen. Bis Juli 1993 lag die Bandbreite bei ±2,25 Prozent. Seit August 1993 wurde die Grenze mit Ausnahmen auf ±15 Prozent erweitert – nur für die DM und für den Niederländischen Gulden blieb sie bei ±2,25 Prozent.

Sobald die Wechselkurse zweier Währungen den jeweils amtlich festgelegten Höchst- bzw. Tiefststand erreicht haben sind die jeweiligen Zentralbanken zur Intervention in unbegrenzter Höhe verpflichtet (beispielsweise durch An- und Verkauf von Devisen). Änderungen der Leitkurse und damit zugleich die Neufestlegung der Wechselkurse konnten nur mit Zustimmung aller am EWS beteiligten Staaten vorgenommen werden.

Mit In-Kraft-Treten der dritten Stufe zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1999 wurde das bisherige EWS durch einen neuen Wechselkursmechanismus (das so genannte EWS II) ersetzt, der die Währungen der zu diesem Zeitpunkt noch nicht an der Währungsunion beteiligten EU-Staaten Dänemark, Griechenland, Großbritannien und Schweden an den Euro anbinden sollte. Zugleich wurde der ECU im Verhältnis 1:1 durch den Euro ersetzt, und es wurden die Kurse für den Euro festgelegt. Demnach entspricht ein Euro 1,95583 DM bzw. 13,7603 Österreichische Schilling.

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