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Arbeitsgerichtsbarkeit

Enzyklopädieartikel

Arbeitsgerichtsbarkeit, Gerichtsbarkeit, die zuständig ist für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. unter Arbeitnehmern. Behandelt werden bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder Streitigkeiten zwischen diesen und Dritten, die aus Tarifverträgen entstanden sind; des Weiteren bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen tariffähigen Parteien, die aus Arbeitskämpfen oder aus Fragen der Koalitionsfreiheit resultieren und bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten, die mit Arbeitsverhältnissen in Zusammenhang stehen. Betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten werden ebenfalls durch die Arbeitsgerichtbarkeit verhandelt.

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine Art der Sondergerichtsbarkeit. Die erste Instanz wird von Arbeitsgerichten gebildet, gegen deren Entscheidungen kann Beschwerde oder Berufung bei den Landesarbeitsgerichten eingelegt werden. Beide sind Gerichte der Länder. Das Bundesarbeitsgericht, die dritte oder Revisionsinstanz, ist ein oberster Gerichtshof des Bundes.

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