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Abfallbehandlung

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Umweltschonender Umgang mit AbfällenUmweltschonender Umgang mit Abfällen

Abfallbehandlung, Bezeichnung für ökologisch bzw. ökonomisch begründete Richtlinien und Handlungsstrategien im Umgang mit Abfällen aus Haushalt, Industrie und produzierendem Gewerbe.

Das seit Ende der siebziger Jahre gestiegene Umweltbewusstsein der Bevölkerung hat u. a. dazu geführt, die herkömmlichen Methoden der Abfallbeseitigung kritisch zu hinterfragen. Galt die Ablagerung auf Deponien lange Zeit als besonders kostengünstige Form der Entsorgung, wurde nun auf die kaum abschätzbaren Risiken der zahlreichen bis dahin ungeplant belieferten Müllkippen hingewiesen. Untersuchungen ergaben, dass giftige Substanzen aus unzureichend gesicherten Lagerstätten in das Grundwasser gelangen; überdies beeinträchtigen die Abladeplätze das Landschaftsbild. Müllverbrennungsanlagen, die Volumen und Gewicht der Abfälle stark reduzieren und gleichzeitig als Energiequelle dienen können, liefern teils giftige Rückstände, und die Emission staub- und gasförmiger Schadstoffe beeinträchtigt die Qualität der Luft erheblich. Die Kompostierung stellt ihrerseits zwar ein natürliches, bislang jedoch zu wenig genutztes Verwertungsverfahren organischer Abfälle dar. In speziellen Anlagen werden Teile des Hausmülls, Klärschlamm, Rinde, Laub und Ähnliches durch Mikroorganismen zersetzt, wobei ein in der Landwirtschaft und im Gartenbau nützliches Substrat entsteht. Derzeit wandern in Deutschland allerdings nur etwa 3 Prozent des kompostierbaren Hausmülls in entsprechende Werke. Nicht zuletzt aufgrund der laut gewordenen Kritik ist die Zahl neu ausgewiesener Deponien, Verbrennungsanlagen und chemisch-physikalischer Behandlungseinrichtungen begrenzt. Da sie nicht ausreicht, um die heutigen Müllmengen sicher zu beseitigen, mussten die Prioritäten in der Abfallwirtschaft neu gesetzt werden.

Darauf verweist bereits die veränderte Bezeichnung des am 1. November 1986 eingeführten deutschen Abfallgesetzes, welche dem Vermeiden vor dem Entsorgen höchste Bedeutung beimisst: „Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen”. Die damit eingeläutete Trendwende führte das im Oktober 1996 an seine Stelle getretene „Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz” weiter. Ihm zufolge sollen die Erzeugung, die Verteilung, der Verbrauch und die Entsorgung von Gütern als geschlossenes System betrachtet, Probleme der Abfallbehandlung also bereits während des Produktionsvorgangs berücksichtigt werden.

Um die Menge an Entsorgungsgütern zu reduzieren, den Schadstoffausstoß in die Luft zu verringern und die vorhandenen Ressourcen zu schonen, schreibt das Gesetz für nicht vermeidbare Abfälle eine generelle Vewertungspflicht vor. Diese kann zum einen durch die Rückführung in den eigenen Herstellungsprozess verwirklicht werden, wobei stark verschmutzter oder vermischter Müll jedoch erst nach aufwendiger Vorbehandlung werkstofflich zu verarbeiten ist. Eine andere Form der Verwertung stellt der Verkauf an nach- oder vorgelagerte Betriebe dar. Zur marktwirtschaftlichen Vermittlung von Altstoffen dient die in Deutschland von den Industrie- und Handelskammern getragene Abfallbörse. Nicht verwertbare Abfälle müssen auf umweltverträgliche Weise behandelt oder – in möglichst emissionsneutraler Form – endgelagert werden.

Die Rangordnung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen verläuft also von der Vermeidung über die stoffliche und energetische Verwertung hin zur Entsorgung der Restmaterialien. Dabei muss jedoch bedacht werden, dass das grundsätzlich positiv bewertete Recycling mit längeren Wegen, höheren Transportkosten und dadurch ebenfalls mit Umweltbelastungen verbunden sein kann. Weil die Wiederverwertung bei gemischter Abfallerfassung eine nachträglich aufwendige Sortierung erfordert und schlechtere Altstoffqualitäten liefert, wird heute der getrennten Sammlung in den Haushalten der Vorzug gegeben. Diese ist an die wachsende Bereitschaft der Bevölkerung zur aktiven Teilnahme an der Getrenntstoffsammlung gebunden. Verwirklicht werden konnte die angestrebte Kreislaufführung bislang in Bezug auf Altglas, Altpapier und Kunststoffe. In den Vereinigten Staaten wurde 1998 ein lasergesteuertes Verfahren zum Sortieren von Plastikmüll entwickelt. Es soll dessen Trennung in verschiedene Kunststoffsorten ermöglichen und somit die Voraussetzungen für das Recyceln von Kunststoffen wesentlich verbessern. Auch Sondermüll-Kleinmengen wie Batterien, lösungsmittelhaltige Farben und Lacke oder Arzneimittel werden inzwischen in speziellen Behältnissen oder Sammelstellen separat erfasst.

Im Rahmen der geforderten Symmetrie zwischen Produktion und Entsorgung erließ das deutsche Umweltministerium am 12. Juni 1991 eine das Abfallgesetz ergänzende Verpackungsverordnung, welche die Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme von Transport- und Verkaufsverpackungen verpflichtet. Um dieser Anordnung nachzukommen, haben sich deutsche Wirtschaftsunternehmen in der „Duales System Deutschland GmbH” zusammengeschlossen. Diese finanziert sich aus den Beiträgen der Mitglieder sowie (theoretisch) eventuellen Recyclingerlösen. Recyclingfähige Verpackungen tragen den so genannten „Grünen Punkt”, sofern der Warenhersteller dem Dualen System beigetreten ist. Das damit verbundene Versprechen der Wiederverwertung kann jedoch derzeit in vielen Fällen nicht eingelöst werden. Wiederbefüllbare Verpackungen (z. B. Pfandflaschen) tragen den „Grünen Punkt” nicht – was verschiedentlich kritisiert wird, aber der Logik des Systems entspricht. Das Verursacherprinzip mit Rücknahmegebot soll in absehbarer Zukunft auch auf andere Bereiche, z. B. die Elektro- und die Automobilindustrie, ausgeweitet werden.

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