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Windows Live® Suchergebnisse Alliierter KontrollratEnzyklopädieartikel
Alliierter Kontrollrat, am 8. August 1945 von den vier Besatzungsmächten USA, Großbritannien, Frankreich und Sowjetunion nach der deutschen Kapitulation im 2. Weltkrieg eingerichtetes oberstes Regierungsorgan zur „Regelung der Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen”. Die Einrichtung eines Alliierten Kontrollrates war bereits am 14. November 1944 im Londoner Kontrollabkommen beschlossen und am 5. Juni in der Berliner Viermächteerklärung konkretisiert worden. Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland setzte sich aus den Oberbefehlshabern der vier Besatzungsstreitkräfte zusammen und hatte seinen Sitz in Berlin; seine Arbeit nahm er am 30. August 1945 auf. Die Zuständigkeit des Kontrollrates erstreckte sich auf ganz Deutschland; er erließ Direktiven und Gesetze, Instruktionen und Befehle, die jeder der vier Oberbefehlshaber in seiner Besatzungszone nach eigenem Ermessen umsetzen konnte. Die Entscheidungen des Kontrollrates mussten einstimmig getroffen werden; allerdings konnten sich die Mitglieder des Rates in grundlegenden Fragen selten auf gemeinsame Beschlüsse einigen. Dies hatte zur Folge, dass die Militärgouverneure stattdessen den Entscheidungsspielraum innerhalb ihrer jeweiligen Zonen ausschöpften, so dass diese sich rasch auseinanderentwickelten. Angesichts der zunehmenden Konflikte zwischen Ost und West und vor dem Hintergrund der Sechsmächtekonferenz in London (siehe Londoner Empfehlungen) verließ der sowjetische Vertreter am 20. März 1948 den Kontrollrat, der daraufhin die Arbeit praktisch einstellte. Und nachdem die Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 die volle Souveränität erlangt hatte, erübrigte sich der Kontrollrat für Deutschland endgültig. In Österreich richteten die vier Siegermächte entsprechend den beiden Kontrollratsabkommen vom 4. Juli 1945 und vom 28. Juni 1946 ebenfalls einen Alliierten Kontrollrat als oberste Regierungsbehörde ein, der sich aus den Oberbefehlshabern der vier Besatzungszonen zusammensetzte und seinen Sitz in Wien hatte. Bereits im Oktober 1945 erkannte er die provisorische österreichische Regierung unter Karl Renner an, und nach der Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrages am 15. Mai 1955, durch den Österreich die volle Souveränität zurückerhielt, wurde der Alliierte Kontrollrat für Österreich gegenstandslos.
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