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  • Atomwaffensperrvertrag – Wikipedia

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  • Stichwort Atomwaffensperrvertrag

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Atomwaffensperrvertrag

Enzyklopädieartikel

Atomwaffensperrvertrag (englisch Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons, NPT), völkerrechtlicher Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen. Der Atomwaffensperrvertrag wurde von den Atommächten USA, Sowjetunion und Großbritannien 1968 unterzeichnet und trat 1970 nach seiner Ratifizierung durch die drei Erstunterzeichner sowie 40 weitere Unterzeichnerstaaten in Kraft.

Der Atomwaffensperrvertrag verbietet es seinen Unterzeichnern, so sie im Besitz von Kernwaffen sind, diese bzw. die zu ihrer Herstellung nötigen Materialien und Rohstoffe weiterzuverbreiten. Den Ländern ohne Kernwaffenbesitz untersagt er deren Entwicklung und Herstellung, nicht aber die friedliche Nutzung der Kernenergie und die Forschung hierzu. Der Vertrag war zunächst auf 25 Jahre befristet, 1995 aber wurde er auf unbegrenzte Zeit verlängert. Dem Vertrag gehören unterdessen insgesamt 189 Staaten an; die neben den USA, der Sowjetunion bzw. Russland und Großbritannien weiteren zwei „offiziellen” Atommächte Frankreich und China traten erst 1992 bei. Den Vertrag nicht unterzeichnet haben Indien, Pakistan und Israel – Länder also, die über Kernwaffen verfügen, oder von denen vermutet wird, dass sie zumindest die Technologie für ihren Bau besitzen. Nordkorea, das nach eigenen Angaben über Atomwaffen verfügt, kündigte 2003 den Vertrag auf.

Die Einhaltung des Atomwaffensperrvertrages wird von der Internationalen Atomenergie-Behörde überwacht, und alle fünf Jahre findet eine Überprüfungskonferenz statt. Gravierende Verstöße gegen den Vertrag konnten dabei bisher nicht festgestellt werden. Allerdings ist durch die friedliche Nutzung der Kernenergie eine Grauzone entstanden, in deren Schutz auch atomwaffenfreie Länder in den Besitz von wesentlichen Teilen der Kernwaffentechnologie gelangen könnten, ohne ausdrücklich gegen den Vertrag zu verstoßen.

Auf der 6. Überprüfungskonferenz im April/Mai 2000 sagten die fünf „offiziellen” Atommächte (zugleich die ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates) USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien verbindlich ihre Bereitschaft zur vollständigen Abrüstung ihrer Atomwaffenpotentiale zu, allerdings ohne sich auf einen zeitlichen Rahmen festzulegen, verpflichteten sich aber, bis 2005 erste Schritte zur Abrüstung einzuleiten. Jedoch kamen sie bis zur 7. Überprüfungskonferenz im Mai 2005 dieser Verpflichtung nicht nach, arbeiteten im Gegenteil (allen voran die USA) an der Modernisierung ihrer Atomwaffenarsenale. Die 7. Überprüfungskonferenz brachte außer der allgemeinen Erklärung der Vertragsstaaten, die Prinzipien des Atomwaffensperrvertrags zu achten, keinerlei Ergebnisse; auf gemeinsame Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Atomwaffen und zur Kontrolle von Atomprogrammen sowie auf Schritte zur Begrenzung oder zum Abbau der atomaren Rüstung konnte man sich nicht einigen. Unüberbrückbare Gegensätze gab es dabei vor allem zwischen den USA auf der einen Seite, die sich seit den Anschlägen vom 11. September 2001 mehr denn je auf Atomwaffen angewiesen sahen und zugleich die Gefahr eines über Atomwaffen verfügenden Terrorismus hervorhoben sowie die Aufmerksamkeit auf die von ihnen als „Schurkenstaaten” eingeordneten Länder Iran und Nordkorea zu lenken suchten, die beide an Atomprogrammen arbeiteten; auf der anderen Seite stand eine Reihe von Nicht-Atommächten, die in erster Linie darauf drängten, dass die Atommächte ihre Abrüstungszusagen einhielten.

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