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  • 185 StGB Beleidigung

    Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei ...

  • Beleidigung - Jappy Wiki

    bearbeiten ] Allgemein. Unter Beleidigung versteht man eine mündliche, schriftliche oder durch Gestik verursachte Verletzung einer anderen Person.

  • Beleidigung - Wikipedia

    Eine Beleidigung (im Rechtswesen allgemeiner Ehrabschneidung ; auch Invektive , abgeleitet vom lateinischen invectivus , sowie von franz. und engl. invective ) im weiteren Sinne ...

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Beleidigung

Enzyklopädieartikel

Beleidigung, vorsätzlicher Angriff auf die Ehre eines anderen, durch den Geringschätzung oder Missachtung ausgedrückt wird. Dies kann durch Wort und Schrift oder durch Tätlichkeiten geschehen. Opfer einer ehrverletzenden Beleidigung können auch Organisationen sein, wie z. B. Vereine und Gewerkschaften. Das Strafgesetzbuch (StGB, §§ 185 ff.) kennt die einfache Beleidigung (Kundgabe ehrverletzender Werturteile), die üble Nachrede (Behaupten oder Verbreiten ehrenrühriger, nicht erweislich wahrer Tatsachen) und die Verleumdung (Behaupten oder Verbreiten ehrenrühriger, unwahrer Tatsachen wider besseres Wissen). Alle diese Delikte werden mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Die Beleidigung wird nur auf Antrag des Betroffenen verfolgt. Das österreichische StGB kennt bei Beleidigung ebenfalls die Geld- oder Freiheitsstrafe, ebenso das schweizerische StGB.

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