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Brandenburg

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7.3

Die Markgrafschaft Brandenburg

Einen Neuanfang in der deutschen Ostkolonisation machte Kaiser Lothar II., als er 1134 den Askanier Graf Albrecht den Bären mit der Nordmark belehnte. Albrecht eroberte die Prignitz sowie Siedlung und Burg Brandenburg und erbte das Havelland; 1157 verlegte er seinen Amtssitz in den Ort Brandenburg und trug fortan den Titel „Markgraf von Brandenburg”. In dem durch die Liutizenkämpfe weitgehend entvölkerten Land siedelte Albrecht Bauern, Handwerker und Kaufleute aus den altaskanischen Gebieten am Niederrhein und im Harz an. Albrecht und seine askanischen Nachfolger schufen mit zahlreichen territorialen Neuerwerbungen ein geschlossenes Territorium von der Altmark im Westen der Elbe bis zur Neumark östlich der Oder und stiegen zu Reichsfürsten auf: 1177 erhielten sie das Amt des Reichserzkämmeres und 1230 wurden sie als Kurfürsten erwähnt. Der Konsolidierung der askanischen Herrschaft nach außen entsprach die Entwicklung im Inneren: Es entstanden u. a. die Städte Stendal, Spandau, Cölln, Berlin und Frankfurt (Oder), die sich als Märkischer Städtebund der Hanse anschlossen sowie die Zisterzienserklöster Zinna, Lehnin und Chorin, die den wirtschaftlichen Ausbau des Landes förderten und – wie auch Franziskaner- und Dominikanermönche – die Bevölkerung missionierten.

Von 1323 bis 1411 wurde Brandenburg von Fürsten aus den Häusern Wittelsbach und Luxemburg regiert: Nach dem Aussterben der brandenburgischen Askanier 1319 übertrug Kaiser Ludwig IV., der Bayer die Mark Brandenburg seinem achtjährigen Sohn Ludwig. Den Wittelsbacher Markgrafen, die wie später die Luxemburger die Mark als Anhängsel ihrer eigentlichen Herrschaftsgebiete regierten, gelang es jedoch nicht, sich gegen die erstarkenden Landstände durchzusetzen; außerdem gingen die Ober- und die Niederlausitz an Böhmen verloren. 1373 erwarb der Luxemburger Kaiser Karl IV. Brandenburg von den Wittelsbachern; in der Goldenen Bulle von 1356 hatte Karl IV. Brandenburg als eines der sieben – unteilbaren – Kurfürstentümer des Heiligen Römischen Reiches bestätigt.

Auch unter der luxemburgischen Verwaltung kam es zum Verlust märkischer Gebiete. Karls IV. Sohn König Sigismund verpfändete die Mark Brandenburg seinem Vetter Jobst von Mähren und verkaufte die Neumark an den Deutschen Orden. Einige reiche Städte schlossen sich mit dem Adel in Landfriedensbündnissen zusammen und übernahmen zeitweise das Regiment in Brandenburg. Das städtische Patriziat erwarb weiten Lehnsbesitz auf dem Land und beutete gemeinsam mit Adelsfamilien wie der Familie Quitzow aus der Prignitz, die Anfang des 15. Jahrhunderts die Mittelmark beherrschte, die Dörfer und kleinen Städte aus. Raubrittertum und Zersplitterung des Territoriums, Adelsfehden und ständische Opposition kennzeichnen die wittelsbachisch-luxemburgische Epoche in der Mark Brandenburg.

7.4

Das Kurfürstentum Brandenburg

1417 belehnte König Sigismund den Burggrafen von Nürnberg, Friedrich VI. von Hohenzollern, mit dem Kurfürstentum Brandenburg, dessen Verweser Friedrich bereits seit 1411 war; als Kurfürst Friedrich I. von Brandenburg begründete er die bis 1918 dauernde Herrschaft der Hohenzollern. Zu Kurfürsten aufgestiegen, betrieben die ersten „brandenburgischen” Hohenzollern jedoch hauptsächlich Reichspolitik; für Friedrich I. sowie die folgenden zwei Generationen stellte Brandenburg nicht den Mittelpunkt ihres Tuns dar. Trotzdem konnten sich Friedrich I. und sein Sohn Friedrich II., der Eiserne, schließlich gegen die Landstände – den Adel und die Städte – durchsetzen und die Grenzen des Kurfürstentums erheblich erweitern: 1445 erwarb Friedrich II. Cottbus, Teupitz sowie Peitz, und 1455 kaufte er die Neumark zurück. Mit dem Recht der Bischofsbenennung in den Bistümern Brandenburg, Havelberg und Lebus erlangte Friedrich II. 1447 die Kirchenhoheit in wesentlichen Teilen des Kurfürstentums. Seit etwa 1450 entwickelte sich Berlin mit seiner unter Friedrich II. erbauten kurfürstlichen Residenz zum politischen Zentrum des Landes.

Friedrichs II. Bruder und Nachfolger Albrecht III. Achilles verfügte 1473 die Unteilbarkeit der märkischen Lande sowie ihre dauerhafte Trennung von dem fränkischen Besitz der Hohenzollern; außerdem schuf er eine beispielhafte Finanzverwaltung. Erst in der vierten Generation verlegten die Hohenzollern ihren Sitz nach Brandenburg: Kurfürst Johann Cicero, der älteste Sohn von Albrecht III. Achilles, war der erste Hohenzoller, der dauerhaft als Landesherr in Berlin residierte. Unter seiner Herrschaft versuchte Stendal den letzten Aufstand einer märkischen Stadt gegen die hohenzollerische Landesherrschaft, und zwar wegen der 1488 vom Landtag genehmigten Biersteuer, der ersten indirekten Steuer (Akzise) in Brandenburg.

7.4. 1

Die brandenburgischen Landstände

In der „gemeinen Landschaft”, den Landtagen, traten von 1345 bis 1653 die drei Stände (Klerus, Adel und Städte) zusammen. Sie hatten u. a. das Recht der Steuerbewilligung, das sie als wichtigstes Druckmittel gegen die Landesherrschaft einsetzen konnten. Im 16. Jahrhundert erlangte der Landtag größeren Einfluss auf die brandenburgische Landespolitik, insbesondere hinsichtlich der Gebietserweiterungen, die Adel und Städte stets ablehnten. Ständische Beamte verwalteten in dem seit 1540 bestehenden ständischen „Kreditwerk” die durch Erbfolgestreitigkeiten entstandenen Schulden der Kurfürsten. Obwohl ihre Einnahmen ständig sanken, übernahmen die Städte zwei Drittel der Schulden und grenzten so die Zentralgewalt des Landesherrn, insbesondere des hoch verschuldeten Kurfürsten Joachim II. (1535-1571), empfindlich ein.

Die Ritterschaft des brandenburgischen Landesadels hatte als Wehrstand ausgedient; angesichts fehlender politischer und militärischer Aufgaben – der Kurfürst beschäftigte Fachbeamte und im Kriegsfall Söldnertruppen – wurde der Ritter Landwirt. Begünstigt durch die geringe Bevölkerungsdichte und die weiten herrenlosen Wüstungen in der Mark Brandenburg entstand das Wirtschaftssystem der Gutsherrschaft, das im 16. Jahrhundert zur Bildung reicher Rittergüter und zu steigendem Frondienst führte. Die Gutsherren erweiterten ihre Ländereien durch Bauernlegen sowie durch Inbesitznahme verlassenen Kulturlands und legten dort statt Bauernhöfen so genannte Vorwerke an, auf denen Tagelöhner und Kossäten (Hintersassen) arbeiteten. Als Leiter eines landwirtschaftlichen Großbetriebs fungierte der märkische Junker als unumschränkter Erb- und Gerichtsherr für die erbuntertänigen Bauern. Der Patrimonialherrschaft der adligen Großagrarier hatte der Kurfürst nicht viel entgegenzusetzen, weil er für die Steuerbewilligung auf die sämtlich landtagsberechtigten Ritter angewiesen war.

7.5

Reformation und Dreißigjähriger Krieg

Kurfürst Joachim I. Nestor (1499-1535) gründete 1506 die Universität Frankfurt (Oder) und 1516 das Kammergericht in Berlin; mit dem neuen Landesgesetz, der Constitutio Joachimica, gab er Brandenburg eine einheitliche Rechtsprechung. Als Gegner der Reformation beteiligte er sich maßgeblich an den Beschlüssen des Augsburger Reichstags von 1530 gegen den Protestantismus, konnte aber die Verbreitung des Luthertums in Brandenburg nicht verhindern. Bei seinem Tod 1535 bekannte sich bereits ein Großteil der märkischen Bevölkerung zum lutherischen Bekenntnis. Nach sächsischem Vorbild führte Kurfürst Joachim II. Hektor (1535-1571) 1539 die Reformation in Brandenburg ein; die brandenburgischen Kurfürsten wurden nun zu führenden Verfechtern des Protestantismus. In den folgenden Jahren wurden Kirchengüter eingezogen und die Klöster der aufgelösten märkischen Orden zu Verwaltungsämtern umgewidmet.

Nach der 1535 erfolgten Aufteilung Brandenburgs in die Kurmark unter Joachim II. und die Neumark unter Johann von Küstrin vereinigte Kurfürst Johann Georg (1571-1598) das gesamte brandenburgische Gebiet 1571 wieder und erwarb die böhmischen Lehen Beeskow und Storkow hinzu. In seinem Testament verfügte der kinderreiche Johann Georg wiederum eine Erbteilung des Landes, die nach seinem Tod jedoch verhindert wurde: Sein ältester Sohn Joachim Friedrich (1598-1608) bestimmte im Geraer Hausvertrag von 1598/99, dass das Kurfürstentum mit der Kurwürde sowie alle Erbanwartschaften ungeteilt auf den Erstgeborenen übergehen sollten. Außerdem verbot der Kurfürst im Einvernehmen mit den Ständen die Einführung des Calvinismus in Brandenburg. Mit dem Ziel größerer Unabhängigkeit von den Ständen schuf Joachim Friedrich 1604 den Geheimen Rat als oberstes, nur ihm verantwortliches Regierungsinstrument zur Steuerung der expansiven Territorialpolitik und zur Sicherung der Erbanwartschaften des Kurfürstentums.

7.5. 1

Brandenburg im Kräftefeld europäischer Politik

Bereits unter Joachim Friedrichs Sohn, Kurfürst Johann Sigismund (1608-1619), trat 1609 in Jülich ein solcher Erbfall ein. 1613 wohl aus politischen Gründen zum Calvinismus übergetreten, sicherte sich Johann Sigismund die Unterstützung Hollands im Jülich-Kleveschen Erbfolgestreit und erhielt im Vertrag von Xanten 1614 das Herzogtum Kleve mit den Grafschaften Mark und Ravensberg; 1618 kam das Herzogtum Preußen – ebenfalls eine Erbanwartschaft – als polnisches Lehen an Brandenburg. Mit diesen Neuerwerbungen geriet Brandenburg in den Mittelpunkt der europäischen Politik: Durch Kleve erweckte es das Interesse Frankreichs und Hollands, mit Preußen kamen Polen und Schweden ins Spiel. Dazu erfolgte diese territoriale Arrondierung gegen den Widerstand der Stände, deren „Gewinn” in neuen Steuern bestand; außerdem widerstrebte den lutherischen Ständen eine Verquickung mit dem konfessionell gemischten Kleve und dem vom katholischen Polen abhängigen Preußen. Gegen die von Joachim Sigismund 1614 verordnete „reformierte Reformation” (Calvinismus) erhoben sich Stände und Bevölkerung Brandenburgs vergeblich: Seit 1614 wurden in den Kirchenrat, in den Geheimen Rat sowie an die Universität Frankfurt ausschließlich Calvinisten berufen.

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