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Bundesagentur für Arbeit

Enzyklopädieartikel

Bundesagentur für Arbeit (BA), Behörde für die Arbeitsverwaltung der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Nürnberg. Bis 31. Dezember 2003 firmierte die Behörde unter dem Namen Bundesanstalt für Arbeit.

Die Bundesagentur für Arbeit ist Nachfolgerin der „Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung”, die bis 1938 ebenfalls als eine selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts bestand und dann ins Reichsarbeitsministerium überging. Zwar nahmen die Arbeitsämter nach dem 2. Weltkrieg ihre Arbeit wieder auf, doch erst 1952 wurde die neue „Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung” gegründet. Mit der Verabschiedung des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) im Jahr 1969 erhielt sie den Namen „Bundesanstalt für Arbeit”.

Die Bundesagentur für Arbeit untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Ihre Aufgaben sind seit der Überführung des Arbeitsförderungsgesetzes in das Sozialgesetzbuch mit Wirkung vom 1. Januar 1998 im Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) festgelegt: Sie ist zuständig für die Berufsberatung und die Arbeitsvermittlung sowie Aufgaben der beruflichen Bildung, für die Zahlung von Arbeitslosengeld und anderen Lohnersatzleistungen sowie Kindergeld; außerdem obliegen ihr Rehabilitationsleistungen und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Die Bundesagentur für Arbeit ist zur Information von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gesetzlich verpflichtet. Des Weiteren befasst sie sich mit der Arbeitsmarktbeobachtung und erstattet darüber regelmäßig Bericht; sie hat die illegale Beschäftigung zu bekämpfen und für die Durchsetzung des Schwerbehindertenrechtes zu sorgen.

Die Bundesagentur für Arbeit ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. An ihrer Spitze steht ihr Präsident. Vorstand und Verwaltungsrat sind drittelparitätisch mit Vertretern aus Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Kommunen) besetzt. Der Zentralstelle in Nürnberg sind die zehn Regionaldirektionen, die 178 Agenturen für Arbeit sowie die etwa 660 Geschäftsstellen untergeordnet. Ihren Haushalt finanziert die Bundesagentur für Arbeit vor allem durch die Sozialversicherungsbeiträge. Der Bund muss den jeweiligen Haushaltsplan genehmigen und ist seinerseits verpflichtet, den Haushalt bei Einnahmeeinbußen durch Zuschüsse auszugleichen.

Anfang 2002 wurde ein umfassender Umbau der Behörde eingeleitet, der zum einen die BA von sachfremden Aufgaben entlasten, zum anderen die Voraussetzungen für eine deutlich effizientere Vermittlung von Arbeitslosen in neue Beschäftigungsverhältnisse schaffen sollte. Ausgelöst wurde die Reform, nachdem bekannt geworden war, dass die BA hinsichtlich der Vermittlung Arbeitsloser anhand geschönter Statistiken deutlich höhere Quoten ausgewiesen hatte, als tatsächlich erreicht worden waren, und sich der Verdacht erhärtete, dass sich die BA in ihrer bisherigen Struktur vor allem auf die Verwaltung der Arbeitslosigkeit und nur in geringem Maße auf deren Behebung konzentrierte. In einem ersten Reformschritt wurde die Führungsspitze der Bundesanstalt ausgewechselt: Neuer Vorstandsvorsitzender wurde Florian Gerster an der Spitze eines dreiköpfigen, hauptamtlichen Vorstandes. Dann erfolgten innerhalb der Behörde erste Umstrukturierungen in Richtung auf eine effizientere Arbeitsvermittlung, zu denen auch die Einbeziehung privater Anbieter in die Arbeitsvermittlung gehörte. Parallel dazu erarbeitete eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission, die so genannte Hartz-Kommission, im Zusammenwirken mit Gewerkschaften und Wirtschaft Empfehlungen zur Reform der BA und des Arbeitsmarktes, deren Umsetzung unmittelbar nach der Veröffentlichung des Kommissionsberichts im August 2002 eingeleitet wurde. Die Empfehlungen der Hartz-Kommission beinhalteten Maßnahmen wie die Einrichtung von Personal-Service-Agenturen zur Vermittlung von Arbeitslosen als Zeitarbeiter und hatten die Halbierung der Arbeitslosenzahlen (rund vier Millionen im Sommer 2002) innerhalb zweier Jahre zum Ziel (siehe Hartz-Reformen) – ein ehrgeiziges Ziel, das nicht einmal ansatzweise erreicht werden konnte. Der Neuorientierung der BA in Richtung auf eine kundenorientierte Behörde mit der Betreuung und Vermittlung Arbeitsuchender trug die Umbenennung der Bundesanstalt für Arbeit in Bundesagentur für Arbeit zum 1. Januar 2004 Rechnung.

Am 24. Januar 2004 wurde Gerster als Vorstandsvorsitzender der BA entlassen, nachdem ihm zuvor der Verwaltungsrat der BA wegen inkorrekt vergebener Beraterverträge und anderer Kritikpunkte das Vertrauen entzogen hatte. Neuer Vorstandsvorsitzender wurde der bisherige Finanzvorstand der Behörde, Frank-Jürgen Weise.

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