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Windows Live® Suchergebnisse BundeskartellamtEnzyklopädieartikel
Bundeskartellamt, 1958 gegründete Bundesoberbehörde mit Sitz in Berlin. Grundlage der Arbeit des Bundeskartellamtes ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das Bundeskartellamt ist u. a. zuständig für Export- und Importkartelle und ahndet alle Arten von Preisbindungsabsprachen oder -verträgen. Bei vermutlich wettbewerbsfeindlichen Zusammenschlüssen von Unternehmen gilt ein Richtwert von 20 Prozent Marktanteil aufwärts, ab dem das Bundeskartellamt bzw. dessen nachgeordnete Landesbehörden tätig werden können. Auf Landesebene sind die Kartellreferate der Landeswirtschaftsministerien zuständig. Bei Firmenzusammenschlüssen muss das Bundeskartellamt seine Zustimmung geben, wenn die beteiligten Unternehmen im Geschäftsjahr vor der Fusion weltweit einen Umsatz von insgesamt 500 Millionen Euro erzielt haben oder wenn mindestens ein beteiligtes Unternehmen im Inland einen Vorjahresumsatz von 25 Millionen Euro erzielt hat. Das Bundeskartellamt fällt in den Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums. Es wird jedoch selbständig tätig. Seine Beschlüsse können vom Bundeswirtschaftsminister aufgehoben werden, wenn etwa für einen Zusammenschluss von Unternehmen ein höheres allgemeines Interesse geltend gemacht werden kann. Das Bundeskartellamt fasst seine Beschlüsse in Gremien mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Über seine Entscheidungen erteilt es auf Verlangen Auskunft.
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