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Deutscher Bundestag

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Ergebnisse der Bundestagswahlen seit 1949Ergebnisse der Bundestagswahlen seit 1949

Deutscher Bundestag, die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin (seit 1999, zuvor in Bonn). Der Bundestag ist ein unabhängiges und selbständiges (autonomes) Parlament, dessen Mitglieder unmittelbar vom Volk gewählt werden. Seine verfassungsrechtliche Grundlage bilden die Artikel 38 bis 48 des Grundgesetzes.

Der Bundestag wird in der Regel alle vier Jahre in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Seine 598 Grundmandate (ab der 15. Wahlperiode 2002/2006, davor seit 1990 656 Grundmandate) werden zur einen Hälfte direkt in den Wahlkreisen, zur anderen über Landeslisten der Parteien (Zweitstimmen) vergeben. Dazu kommen gegebenenfalls noch Überhangmandate, d. h. diejenigen Direktmandate, die eine Partei über die ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehenden Mandate hinaus gewinnt. Durch diese Art der personalisierten Verhältniswahl üben die politischen Parteien einen nahezu uneingeschränkten Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Bundestages aus. Dieser Einfluss setzt sich in der Arbeitsorganisation des Bundestages fort. Zwar ist der einzelne Abgeordnete ein Vertreter des ganzen Volkes und – laut Verfassung – nur seinem Gewissen verantwortlich, doch eine parlamentarische Wirkkraft kommt ihm nur als Mitglied einer Fraktion zu. Die Fraktionen bilden die Zentren der politisch-parlamentarischen Willensbildung. Die stärkste Fraktion stellt den Bundestagspräsidenten. Darüber hinaus entscheidet die Größe der Fraktionen über die jeweilige Anzahl ihrer Mitglieder in den Ausschüssen.

Der Bundestag ist mit seinem öffentlich tagenden Plenum in herausragender Weise der Artikulation auch und gerade politisch strittiger (Grundsatz-)Fragen verpflichtet. Andererseits kann er die immer komplexer werdende Fülle unterschiedlichster Aufgaben nur noch arbeitsteilig bewältigen. Nicht jedes Gesetz bedarf der öffentlichen Diskussion. Folgerichtig wird ein Großteil der parlamentarischen Arbeit in den (zumeist) nichtöffentlichen Sitzungen der Ausschüsse erledigt. Das dort im Vergleich zum Plenum diskretere Arbeiten erleichtert die Kompromissbildung zwischen Regierung und Opposition, da der Zwang zur öffentlichen Selbstdarstellung entfällt. In der 14. Wahlperiode hatte der Bundestag 23 ständige Ausschüsse eingerichtet, in der 15. Wahlperiode waren es 21. Der Auswärtige Ausschuss, der Verteidigungs- und der Petitionsausschuss sind von der Verfassung, der Haushalts-, der Wahlprüfungs- und der Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Ausschüsse empfehlen dem Plenum Beschlüsse, denn ohne seine Beschlussfassung kommt kein Gesetz zustande.

Zu Beginn einer Legislaturperiode wählt der Bundestag den Bundeskanzler, den er durch ein konstruktives Misstrauensvotum auch wieder stürzen kann; ebenso steht ihm die Präsidentenanklage zu. Der Bundestag stellt die Hälfte der Mitglieder der Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt; der Bundestag wählt zudem die Hälfte der Bundesverfassungsrichter und hat Einfluss auf die Wahl der Bundesrichter. Der Bundestag ist das oberste Gesetzgebungsorgan der Bundesrepublik; er entscheidet über den Bundeshaushalt, kontrolliert über den von ihm berufenen Wehrbeauftragten die Wehrangelegenheiten, stellt den Verteidigungsfall fest und ratifiziert völkerrechtliche Verträge. Eine der Hauptaufgaben des Bundestages ist die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung bzw. der einzelnen Ministerien, die dem Bundestag für ihre jeweiligen Ressorts verantwortlich sind. Der Bundestag kann mittels Großer und Kleiner Anfrage, Aktueller Stunde, Untersuchungsausschüssen und Interpellationsrecht die Tätigkeit der Regierung untersuchen und kontrollieren.

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