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Windows Live® Suchergebnisse Deutsch-Dänische KriegeEnzyklopädieartikel
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Deutsch-Dänische Kriege, zwei Kriege (1848-1850 und 1864) zwischen dem Deutschen Bund bzw. Preußen/Österreich und Dänemark, ausgelöst durch die Schleswig-holsteinische Frage. Die Schleswig-holsteinische Frage war aus der Zugehörigkeit des Herzogtums Schleswig zu Dänemark und des Herzogtums Holstein zum Deutschen Bund entstanden. Beide Herzogtümer waren in Personalunion mit Dänemark verbunden; 1846 hatte König Christian VIII. das dänische Thronfolgegesetz, das bei Aussterben des Mannesstammes die weibliche Erbfolge vorsah, auch auf Schleswig und Teile Holsteins ausgedehnt, so dass bei Aussterben der männlichen Linie des regierenden dänischen Königshauses in Schleswig und Holstein nicht die nächst erbberechtigten deutschen Augustenburger auf den Thron gelangen würden.
Im März 1848 wurden in Dänemark die nationalliberalen „Eiderdänen”, die sich für eine vollständige Angliederung Schleswigs an Dänemark aussprachen, mit der Regierungsbildung beauftragt; daraufhin kam es in Schleswig und Holstein zu einem Aufstand der Deutschen und zur Bildung einer provisorischen Regierung. Die Frankfurter Nationalversammlung unterstützte die provisorische Regierung und beauftragte hauptsächlich preußische, aber auch andere Bundestruppen, diese Regierung gegen die Dänen zu unterstützen. Die deutschen Truppen drangen bis nach Jütland vor, mussten aber am 26. August 1848 unter britischem und russischem Druck mit Dänemark den Waffenstillstand von Malmö eingehen; die deutschen und die dänischen Truppen wurden aus Schleswig und Holstein abgezogen, die provisorische Regierung abgesetzt. Im Februar 1849 kündigte Dänemark den Waffenstillstand auf, die Bundestruppen stießen erneut bis nach Jütland vor. Am 10. Juli 1849 schlossen Preußen und Dänemark, wieder unter britischem und russischem Druck, den Waffenstillstand und am 2. Juli 1850 den Frieden von Berlin, der einen Monat später im 1. Londoner Protokoll bestätigt wurde. Österreichische und preußische Truppen besetzten in der Folge Schleswig und Holstein und zogen sich erst nach der Zusage Dänemarks, Schleswig und Holstein Autonomie einzuräumen, zurück. Das 2. Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852 garantierte die territoriale Integrität des dänischen Gesamtstaates inklusive der beiden Herzogtümer und regelte die Erbfolgefrage. Da die deutsche Nationalbewegung in den Herzogtümern den Anschluss an den Deutschen Bund suchte, blieb die Schleswig-holsteinische Frage ungelöst.
1863 erließ der dänische König Christian IX. eine neue Verfassung für den Gesamtstaat, also auch für Schleswig und Holstein, und betonte damit den dänischen Anspruch auf die beiden Herzogtümer. Dem begegneten Preußen und Österreich als Exekutionsmächte des Deutschen Bundes am 1. Februar 1864 mit der Eröffnung des Krieges; mit der Erstürmung der Düppeler Schanzen am 18. April und der Besetzung Schleswigs und Jütlands entschieden sie den Krieg für sich. Im Frieden von Wien vom 30. Oktober 1864 verlor Dänemark die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg. Sie wurden der gemeinsamen Verwaltung von Preußen und Österreich unterstellt; die Auseinandersetzungen darüber führten schließlich zum Deutschen Krieg 1866.
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