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Artikelgliederung
Einleitung; Neubeginn 1949; Organisation; Aufgaben und Programmatik; Soziale und politische Aktivitäten; Mitgliederentwicklung und Zusammenschlüsse
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Dachverband für acht deutsche Einzelgewerkschaften mit Sitz in Düsseldorf. Er fördert die Zusammenarbeit der Mitgliedsgewerkschaften und vertritt ihre gemeinsamen Interessen.
Nachdem die Nationalsozialisten 1933 den Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund (ADGB) zerschlagen hatten, wurden nach dem 2. Weltkrieg in den drei westlichen Besatzungszonen Gewerkschaften zunächst auf lokaler und regionaler Ebene wieder aufgebaut. Erst nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland schlossen sich auf dem Gründungskongress vom 12. bis 14. Oktober 1949 in München 16 bundesweit organisierte Einzelgewerkschaften, in denen sich rund 4,3 Millionen Mitglieder organisiert hatten, zum DGB zusammen. Zum ersten Vorsitzenden wurde Hans Böckler gewählt. Die 16 Gründungsgewerkschaften waren: Industriegewerkschaft (IG) Bau - Steine - Erden (IG BSE), IG Chemie - Papier - Keramik (IG CPK), IG Bergbau und Energie (IGBE), IG Druck und Papier (IG DruPa), Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands (GdED), Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft (GGLF), Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV), Gewerkschaft Holz und Kunststoff (GHK), Gewerkschaft Kunst, Gewerkschaft Leder, IG Metall (IGM), Gewerkschaft Nahrung - Genuss - Gaststätten (NGG), Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transporte, Verkehr (ÖTV), Deutsche Postgewerkschaft (DPG), Gewerkschaft Textil - Bekleidung (GTB).
Mit ihrer Neugründung nach dem 2. Weltkrieg zogen die Gewerkschaften Konsequenzen aus den Erfahrungen in der Weimarer Republik, in der eine wirksame Interessenvertretung der Arbeitnehmer häufig dadurch behindert war, dass berufsständische Organisationen sowie konfessionelle und politische Richtungsgewerkschaften im gleichen Betrieb miteinander konkurrierten. Die DGB-Gewerkschaften ließen sich daher von Grundprinzipien leiten, die eine wirksame Interessenvertretung und demokratische Strukturen gewährleisten sollten:
Der DGB ist demokratisch von unten nach oben aufgebaut. Die Delegierten der Mitgliedsgewerkschaften wählen auf den unterschiedlichen Ebenen – Kreisen, Landesbezirken und Bundesebene – die Vorstände. Oberstes Organ ist der Bundeskongress, zu dem sich alle vier Jahre Delegierte aller Mitgliedsgewerkschaften versammeln, um die strategischen Entscheidungen für die nächsten Jahre zu treffen und den fünfköpfigen hauptamtlichen Geschäftsführenden Bundesvorstand zu wählen. Er bildet, gemeinsam mit den Vorsitzenden der Einzelgewerkschaften, den DGB-Bundesvorstand. Zwischen den Bundeskongressen trifft der Bundesausschuss einmal im Jahr zentrale Entscheidungen. Ihm gehören neben Delegierten der Gewerkschaften auch die Mitglieder des Bundesvorstandes und die Vorsitzenden der DGB-Landesbezirke an.
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