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Windows Live® Suchergebnisse DreiklassenwahlrechtEnzyklopädieartikel
Dreiklassenwahlrecht, allgemeines, indirektes, ungleiches, an die Steuerleistung der Wähler gebundenes Wahlrecht. Das Dreiklassenwahlrecht galt von 1849 bis 1918 für die Wahl zum Abgeordnetenhaus und der Stadtverordneten in Preußen. Die Steuer zahlende Bevölkerung (Urwähler) jedes Wahlkreises wurde in drei Klassen aufgeteilt, die jede ein Drittel des Aufkommens an direkten Steuern des Kreises erbrachten. Da jede Klasse die gleiche Anzahl von Wahlmännern stellte, die den Abgeordneten wählten, ergab sich ein extrem ungleiches Stimmgewicht der Urwähler zugunsten der reichen, hoch besteuerten Bürger. Bei den ersten Wahlen nach diesem System im Jahr 1849 fielen auf die erste Klasse, die Hochbesteuerten, 4,7 Prozent, auf die zweite 12,6 Prozent, auf die dritte, die Gering- oder Nicht Besteuerten, 82,6 Prozent der Wähler. 1896 wurde das Dreiklassenwahlrecht modifiziert in Sachsen eingeführt. Die Abschaffung des Dreiklassenwahlrechts, eine der zentralen Forderungen der SPD, erfolgte 1918.
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