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Windows Live® Suchergebnisse Religiöse ErziehungEnzyklopädieartikel
Religiöse Erziehung, älteste Form der Erziehung, wobei Erziehung hier im engeren Sinn verstanden wird als Hinleitung von Menschen zu sozialen und kulturellen Werten und Handlungsweisen durch die Verwendung sozialer Mittel. Als Formen religiöser Erziehung sind somit auch die Initiationsriten von Naturvölkern zu sehen, die meist animistischen Religionen anhängen. Diese Initiationsriten finden oft in einer fest umrissenen Zeitspanne statt, die den Übergang von der Jugend zum Erwachsenenalter markiert. Mit der Bildung fester Religionsgemeinschaften und zunehmender Institutionalisierung wurde auch die religiöse Erziehung stärker geregelt. Sie war nun nicht mehr allgemeine Aufgabe der ganzen Lebensgemeinschaft, sondern wurde immer mehr von speziellen religiösen Lehrern übernommen, etwa dem Rabbi im Judentum oder dem Imam im Islam. Entsprechend wurden religiöse Schulen geschaffen, z. B. die jüdische Thora-Schule, die islamische Koran-Schule oder auch die christliche Sonntagsschule (siehe Bekenntnisschule). Zudem schufen die Religionsgemeinschaften eigene Bildungsinstitutionen, wie z. B. die Kloster- und Lateinschulen im mittelalterlichen Europa. Diese religiösen Bildungsstätten bildeten vielfach den Ausgangspunkt der Entwicklung des Erziehungswesens. Noch heute existieren viele religiöse Bildungseinrichtungen, dazu gehören die Theologischen Hochschulen der Kirchen oder auch das gesamte Hochschulwesen in religiös beherrschten Staaten wie dem Iran. In Deutschland wird derzeit diskutiert, ob der normalerweise an den Schulen angebotene Religionsunterricht abgeschafft werden soll. Generell kann die Religionsfreiheit ab dem 14. Lebensjahr ausgeübt werden: Schüler haben dann das Recht, dem Religionsunterricht fern zu bleiben, müssen aber meist ein Ersatzunterrichtsfach wie „Werte und Normen” (bzw. „Ethik”) besuchen. Einige Bundesländer haben bereits den Religionsunterricht ganz durch das Fach „Werte und Normen” ersetzt. Die christlichen Kirchen wehren sich gegen diese Regelungen, da bisher Geistliche für den Religionsunterricht bei Kindern ihrer jeweiligen Konfession zuständig waren. Der Unterricht in „Werte und Normen” wird jedoch von einem staatlich ausgebildeten Lehrer übernommen, der keiner Glaubensgemeinschaft angehören muss.
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