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Fünfjahresplan

Enzyklopädieartikel

Fünfjahresplan, zentrales staatliches Lenkungsinstrument der Planwirtschaft in den ehemaligen kommunistischen Ländern. In den Fünfjahresplänen wurden alle wesentlichen wirtschaftlichen Daten nach den Direktiven der politischen Führung auf fünf Jahre fortgeschrieben und die dafür notwendig erscheinenden Maßnahmen auf allen Ebenen der Volkswirtschaft, im Sozialwesen, in der Wissenschaft und Technologie und im kulturellen Bereich festgelegt. Die Erfüllung der in den Fünfjahresplänen vorgegebenen Ziele war für alle betroffenen Betriebe etc. verbindlich.

In der Sowjetunion trat der erste Fünfjahresplan 1928 in Kraft. Er diente vorrangig dem Ausbau der Schwerindustrie, der Beseitigung der freien Marktwirtschaft und der Kollektivierung der Landwirtschaft. Trotz der durch die Weltwirtschaftskrise erschwerten Bedingungen erzielte er einen beispiellosen Leistungszuwachs, der sich jedoch auf ausgewählte Industriesektoren (u. a. Maschinenbau) beschränkte. Dagegen wurde der Konsum vor allem auf dem Land zugunsten des Exports von Rohstoffen und Getreide gedrosselt. Die landwirtschaftliche Produktion litt unter den Folgen der Kollektivierung, die mit staatlichem Zwang durchgesetzt wurde. Hungersnöte und die „Entkulakisierung” (siehe Kulak) durch die Enteignung von Grundbesitzern und selbständigen Bauern oder ihre Deportation in Zwangsarbeitslager (GULAGs) forderte Millionen Opfer. Die nachfolgenden Fünfjahrespläne wurden den jeweils veränderten politischen Verhältnissen angepasst (u. a. Einstellung auf die Kriegsbedingungen und die Bewältigung der Kriegsfolgen). 1956 führte die Sowjetunion einen Siebenjahresplan ein. Nach dem Vorbild der UdSSR wirtschafteten auch die DDR und die anderen Ostblockstaaten nach Fünfjahresplänen, die mit dem sowjetischen jeweils abgestimmt wurden. Der 1936 im nationalsozialistischen Deutschland aufgelegte Vierjahresplan ahmte in Teilen planwirtschaftliche Strategien der Sowjetunion nach.

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