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Windows Live® Suchergebnisse GerechtigkeitEnzyklopädieartikel
Gerechtigkeit, oberstes Anliegen jeder rechtsstaatlichen Ordnung, im Sinn der allgemeinen „Gleichheit vor dem Gesetz”. Das Streben nach Gerechtigkeit hat demnach Richtschnur allen staatlichen Handelns und insbesondere der Gesetzgebung zu sein. Recht und Gerechtigkeit stehen also in engem Zusammenhang; dennoch ist letztere nach ethischer Maßgabe nicht allein Sache der Gesetzgebung, sondern Grundlage des Zusammenlebens in einer menschlichen Gemeinschaft. Innerhalb der neuzeitlichen Ethik ist Gerechtigkeit die Grundvoraussetzung für das Erstellen neuer Werte (siehe Wertphilosophie). Im Gegensatz zum ethischen Gerechtigkeitsbegriff, der eine Rücksichtnahme auf alle berechtigten Ansprüche der Mitmenschen vorsieht, ist Gerechtigkeit im juristischen Sinn ein Prinzip zur Aufstellung von Normen (Gesetzen und Vorschriften). Siehe Rechtsphilosophie Platon begriff Gerechtigkeit als Summe aller Tugenden, deren maßgebliche im Zusammenhang allerdings die Tugend des gerechten Verhaltens darstellte. Soziale Gerechtigkeit erfordere die Harmonie zwischen den Gesellschaftsklassen, die nur durch die Herrschaft der Besten, der Philosophen, gewährleistet werden könne. Nach Platon sind Wahrheit, Schönheit und Gerechtigkeit in der höchsten Idee vereint. Seit Aristoteles unterscheidet man zwischen austeilender Gerechtigkeit (iustitia distributiva) und ausgleichender Gerechtigkeit (iustitia commutativa): Erstere regelt die Verteilung von gemeinschaftlichen Gütern und Rechten entsprechend den Bedürfnissen und Fähigkeiten. Letztere regelt die Verhältnisse der Menschen untereinander, sie betrifft die absolute Gleichheit der (von Natur aus ungleichen) Menschen vor dem Gesetz. John Rawls setzt den Begriff mit Fairness synonym (Eine Theorie der Gerechtigkeit, 1971). Der modernen Staatsphilosophie zufolge sollte Gerechtigkeit die Leitlinie für das Handeln des Staates sein. Hieraus folgt der Gleichheitsgrundsatz, der besagt, dass Gleiches gleich, Ungleiches ungleich behandelt werden muss. Passive Gerechtigkeit meint, sich so zu verhalten, dass die Rechte der anderen nicht verletzt werden; aktive Gerechtigkeit, eine Verletzung der Rechte der anderen nicht zu dulden.
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