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Windows Live® Suchergebnisse GrundbuchEnzyklopädieartikel
Grundbuch, ein öffentliches, vom Amtsgericht (siehe Gerichte) geführtes Register, in das Grundstücke und die sie betreffenden Rechte eingetragen sind. Das Grundbuch besteht aus dem Bestandsverzeichnis, in dem die Grundstücke beschrieben sind und drei weiteren Abteilungen, in denen die Eigentumsverhältnisse, die Lasten und Beschränkungen sowie die Grundpfandrechte eingetragen sind. Es kann von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung).
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