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Windows Live® Suchergebnisse GrundlagenvertragEnzyklopädieartikel
Grundlagenvertrag, am 21. Dezember 1972 unterzeichneter und am 21. Juni 1973 in Kraft getretener „Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik”. In dem Vertrag anerkannte der westdeutsche Staat den ostdeutschen als selbständigen Staat und verzichtete auf den völkerrechtlichen Alleinvertretungsanspruch für das gesamte deutsche Volk. Beide Seiten bekundeten ihren Willen zu gutnachbarschaftlichen Beziehungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung und der Unverletzlichkeit ihrer Grenzen, respektierten die Unabhängigkeit und Selbständigkeit des jeweils anderen Staates in allen inneren und äußeren Angelegenheiten und bekannten sich zum Gewaltverzicht und zur Förderung von Sicherheit und Abrüstung in Europa. In einem zum Vertragswerk gehörenden „Brief zur deutschen Einheit” betonte die Bundesregierung zugleich gegenüber der DDR, dass sie das Ziel weiterverfolge, „auf einen Zustand in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt”. Um der Besonderheit ihrer Beziehungen Ausdruck zu verleihen, tauschten die beiden deutschen Staaten nicht Botschafter, sondern „ständige Vertreter” aus. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die faktische völkerrechtliche Anerkennung der DDR als souveränen Staat für vereinbar mit dem Grundgesetz, formulierte jedoch einzelne, die Wiedervereinigung Deutschlands und den Charakter der deutsch-deutschen Grenze betreffende Vorbehalte. Der Abschluss des Grundlagenvertrags schuf die Voraussetzungen für die Verbesserung der deutsch-deutschen Beziehungen und in deren Folge für zahlreiche „menschliche Erleichterungen” für die Bürger beider Staaten, z. B. Reiseerleichterungen, Erleichterungen im Post- und Fernmeldewesen. Die gegenseitige Anerkennung machte den Weg frei für die Aufnahme beider deutscher Staaten in die Vereinten Nationen, die im September 1973 erfolgte. Der Grundlagenvertrag schloss nach dem Moskauer Vertrag und dem Warschauer Vertrag zwischen der Bundesrepublik und Polen die Serie der bedeutenden Ostverträge ab und markierte zugleich den Höhepunkt der neuen, von der sozialliberalen Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt betriebenen Entspannungs- und Ostpolitik.
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