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Windows Live® Suchergebnisse HehlereiEnzyklopädieartikel
Hehlerei, An- oder Verkauf einer Sache, die ein anderer gestohlen oder durch eine sonstige rechtswidrige Tat erlangt hat (§ 259 StGB). Wer an der Vortat beteiligt war, kann nicht wegen Hehlerei belangt werden. Hehlerei wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, gewerbsmäßige Hehlerei mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet. In Österreich ist Hehlerei mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bedroht (§ 164 f. StGB), in der Schweiz mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, gewerbliche Hehlerei mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren und Geldstrafe (Art. 144 StGB).
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