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  • Hehlerei – Wikipedia

    Die Hehlerei ist die bedeutendste Anschlussstraftat an einen zuvor begangenen Diebstahl. Die Hehlerei ist im deutschen Strafrecht in § 259 StGB geregelt.

  • 259 StGB Hehlerei

    1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten ...

  • 260 StGB Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei

    1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die Hehlerei

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Hehlerei

Enzyklopädieartikel

Hehlerei, An- oder Verkauf einer Sache, die ein anderer gestohlen oder durch eine sonstige rechtswidrige Tat erlangt hat (§ 259 StGB). Wer an der Vortat beteiligt war, kann nicht wegen Hehlerei belangt werden. Hehlerei wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, gewerbsmäßige Hehlerei mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet.

In Österreich ist Hehlerei mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bedroht (§ 164 f. StGB), in der Schweiz mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, gewerbliche Hehlerei mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren und Geldstrafe (Art. 144 StGB).

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