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Herrschaft, ein dauerhaftes, asymmetrisches soziales Verhältnis zwischen Personen und Personengruppen. Den Kern von Herrschaft bilden Befehl und Gehorsam. Durch deren Regelhaftigkeit verdichtet und erweitert sich Herrschaft zu einer Herrschaftsstruktur: „Jede Herrschaft äußert sich und funktioniert als Verwaltung” (Max Weber). Um ihrer Dauerhaftigkeit willen kann keine Herrschaftsordnung ohne die tatkräftige Unterstützung durch die Beherrschten auskommen. Jede unmittelbar auf Gewalt fußende Machtausübung ist labil. Macht und Herrschaft unterscheiden sich nicht zuletzt dadurch, dass letztere von einem mehr oder weniger starken Glauben an ihre Rechtmäßigkeit (Legitimität) getragen wird. Weber kennt drei Typen legitimer Herrschaft: traditionale, charismatische und legale Herrschaft. Traditionale Herrschaft beruht auf dem Glauben an eine überkommene Ordnung, charismatische auf dem Glauben an überlegene Eigenschaften eines bestimmten Menschen und legale Herrschaft auf einer für alle durchsichtigen Übertragung von Befugnissen und deren berechenbaren Handhabung. Wesensmerkmal des modernen Rechtsstaates ist die Formalisierung von Herrschaft und die Garantie ihrer Kontrollierbarkeit.
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