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  • Instanz (Recht) – Wikipedia

    Die Instanz (gleichbedeutend mit Rechtszug) ist ein Verfahrensabschnitt vor einem bestimmten Gericht aus dem hierarchischen Aufbau der Gerichtsbarkeit eines bestimmten ...

  • Instanz – Wikipedia

    Instanz („abgeschlossene Einheit“, lat. instantia „das Daraufbestehen“) steht für: einen Verfahrensabschnitt vor einem bestimmten Gericht, siehe Instanz (Recht) in der ...

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Instanz

Enzyklopädieartikel

Instanz, der Verfahrensabschnitt des Rechtsstreites vor einem bestimmten Gericht.

Das Verfahren beginnt in der ersten Instanz und kann dann durch eingelegte Rechtsmittel in die zweite und sogar dritte Instanz gehen. So ist z. B. bei einer Anklageerhebung wegen Diebstahls in erster Instanz das Amtsgericht, für die Berufung das Landgericht als zweite Instanz und für die Revision der Bundesgerichtshof als dritte Instanz zuständig. In juristischen Kreisen wird der Begriff „Instanz” – oder vielmehr „Instanzenzug” – gleichbedeutend zum Begriff „Rechtszug” verwendet.

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