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Artikelgliederung
Institution, soziale Einrichtungen zur Ordnung jeweils bestimmter Aspekte des menschlichen Zusammenlebens in einer Gesellschaft und zur Regelung der Aktivitäten in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen (z. B. Bildung, Recht).
Institutionen haben in einer Gesellschaft bestimmte Funktionen. Sie wirken ausgleichend zwischen den verschiedenen, oftmals gegensätzlichen Anforderungen der Gesellschaft an das Individuum und umgekehrt. Sie helfen, die Spannungen zu überbrücken, die zwischen der Gesellschaft und den subjektiven Bedürfnissen der Einzelnen bestehen. Institutionen können neben ihrer Ordnungsfunktion auch eine normative Funktion haben: Die Nichteinhaltung von Gesetzen wird z. B. durch die Gerichte als Institutionen der Rechtspflege bestraft. Institutionen regeln das Zusammenleben der Generationen (Familie, Verwandtschaft), die Vermittlung von bestimmten Fähigkeiten und Kenntnissen (siehe Erziehung, Bildung) sowie die Versorgung mit Nahrung und Gütern (Wirtschaft). Hierzu gehören auch die Wahrung der geltenden gesellschaftlichen Ordnung nach innen und außen (siehe Herrschaft) sowie die Orientierung des Handelns an übergeordneten gesellschaftlichen Wertmaßstäben (Sitte, Kultur).
Institution als kultursoziologischer Begriff bezieht sich nicht nur auf die Funktionen einer sozialen Einrichtung sondern umfasst auch den Prozesscharakter dieses sozialen Gebildes: Institutionen entwickeln sich im Verlauf der Zeit und werden zu einem sozialen System mit festen Ordnungsstrukturen. Das heißt, nach einem Prozess der Bewegung kommt eine Ruhephase, und die Institution stabilisiert sich (z. B. religiöse Bewegungen, die zu Sekten und schließlich zu „Kirchen” werden). Dieser Institutionalisierung genannte Stabilisierungsprozess schließt Veränderungen bzw. die Weiterentwicklung einer Institution nicht aus.
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