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Windows Live® Suchergebnisse LandratEnzyklopädieartikel
Landrat, Leiter der Kreisverwaltung. Der Landrat wird vom Kreistag direkt gewählt (Ausnahme: in Bayern von den Einwohnern des Landkreises). In der Regel hat er den Vorsitz im Kreistag inne. Er ist also gleichzeitig politischer Repräsentant und Verwaltungschef. In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind beide Funktionen getrennt. Hier heißt der ehrenamtliche Vorsitzende des Kreistages Landrat, während die Verwaltung dem Oberkreisdirektor untersteht. In Baden-Württemberg hat der Landrat eine Doppelfunktion. Das Landratsamt ist kommunale Kreisbehörde und staatliche untere Verwaltungsbehörde. Wie ein Stadtoberhaupt ist der Landrat einerseits Vorsitzender des Kommunalparlaments – somit des Kreistages –, Chef des Landratsamtes und Vertreter des Landkreises. Andererseits ist der Landrat auch Vorgesetzter der staatlichen Beamten in der Baurechts- oder Denkmalschutzbehörde.
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