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  • Legislaturperiode – Wikipedia

    Die Legislaturperiode (vom lateinischen lex, legis f.: Gesetz) oder Wahlperiode ist die Amtsperiode einer gesetzgebenden Volksvertretung (Parlament).

  • Legislaturperiode - Lexikon

    Lexikon: Legislaturperiode. L. bezeichnet denjenigen Zeitraum, für den ein Parlament gewählt wird. Die L. umfasst i.d.R. eine Dauer von vier oder fünf Jahren; eine Ausnahme ...

  • BMFSFJ - 15. Legislaturperiode

    Hier finden Sie aktuelle Informationen und zahlreiche Publikationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Bereich Archiv - 15. Legislaturperiode

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Legislaturperiode

Enzyklopädieartikel

Legislaturperiode (Wahlperiode), der Zeitraum, für den ein Parlament als gesetzgebendes Organ gewählt bzw. legitimiert ist. Für den Bundestag und für die Hälfte der Landtage sind dies vier, für die übrigen Landtag fünf Jahre. Das Ende einer Legislaturperiode setzt auch der Amtszeit der Regierung sowie aller parlamentarischen Organe ein Ende (Diskontinuitätsprinzip).

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