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Mehrheit, der zahlenmäßig größere Teil in einer Gesamtheit, etwa der Wählerschaft oder eines Parlamentes. Bei Abstimmungen und Wahlen überstimmt die Mehrheit eine Minderheit und bindet auch diese an den Beschluss. Dieses so genannte Majoritätsprinzip ist unter egalitären demokratischen Bedingungen die bislang einzige praktikable Art der Entscheidungsfindung. Je nach Verfahrensregel sind unterschiedliche Mehrheiten erforderlich. Man unterscheidet zwischen relativer oder einfacher Mehrheit (die meisten Stimmen), absoluter (mehr als die Hälfte aller möglichen Stimmen) und qualifizierter (durch einen festgesetzten Prozentsatz bestimmte) Mehrheit. Darüber hinaus muss eine Bezugsgröße definiert sein, anhand derer eine Mehrheit berechnet werden kann. Normalerweise ist das entweder die Gesamtzahl aller Stimmberechtigten oder die Gesamtzahl aller abgegebenen Stimmen (etwa die der gerade anwesenden Parlamentarier). So ist für die Wahl des Bundeskanzlers im Deutschen Bundestag in den ersten beiden Wahlgängen die absolute, im dritten Wahlgang nur noch eine relative Mehrheit aller Stimmberechtigten (d. h. aller Bundestagsmitglieder) erforderlich.
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