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Windows Live® Suchergebnisse MisstrauensvotumEnzyklopädieartikel
Misstrauensvotum, parlamentarisches Verfahren, um der Regierung oder einem ihrer Mitglieder das Vertrauen zu entziehen und somit deren (seinen) Rücktritt zu erzwingen. Dem Deutschen Bundestag wird durch das Grundgesetz, Artikel 67 das so genannte konstruktive Misstrauensvotum vorgeschrieben. Danach kann der Bundeskanzler nur dadurch zum Rücktritt gezwungen werden, dass der Bundestag mit der Mehrheit seiner Abgeordneten einen Nachfolger wählt; so geschehen 1982 bei der Wahl Helmut Kohls als Nachfolger von Helmut Schmidt. Das konstruktive Misstrauensvotum unterbindet Mehrheiten, die sich zwar über den Sturz einer Regierung, nicht aber auf einen gemeinsamen neuen Regierungschef einigen könnten. Umgekehrt kann auch der Bundeskanzler die Vertrauensfrage stellen. Verweigert ihm das Parlament die Mehrheit, kann er den Bundespräsidenten bitten, den Bundestag aufzulösen. Dies ist die einzige Möglichkeit, vorzeitige Neuwahlen herbeizuführen (so Willy Brandt 1972, Helmut Kohl 1982 und Gerhard Schröder 2005). Das österreichische Bundesverfassungsgesetz Artikel 74 sieht die Möglichkeit eines Misstrauensvotums des Nationalrates gegenüber sowohl einzelnen Mitgliedern der Regierung als auch der Bundesregierung insgesamt vor.
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