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Windows Live® Suchergebnisse NATO-DoppelbeschlussEnzyklopädieartikel
NATO-Doppelbeschluss, Beschluss des NATO-Rates vom 12. Dezember 1979 über die Modernisierung und Erweiterung der nuklearen Mittelstreckenwaffen in Westeuropa. Die so genannte Nachrüstung sollte einsetzen, wenn bis Ende 1983 Verhandlungen mit der Sowjetunion über den beiderseitigen kontrollierten Abbau der strategischen Waffen ergebnislos bleiben würden. Mit diesem Doppelbeschluss wollte die NATO eine „Abschreckungslücke” schließen, die durch die als Vorrüstung begriffene Stationierung sowjetischer SS-20-Raketen entstanden war. Diese Nuklearraketen fielen nicht unter die SALT-I- und SALT-II-Abrüstungsvereinbarungen. Weil der Beschluss ein neues Wettrüsten befürchten ließ und die neuen Pershing-2-Raketen als potentielle Erstschlagswaffen interpretiert werden konnten, provozierte er heftige Proteste der Friedensbewegung in Europa. Vor allem in den Niederlanden und der Bundesrepublik, die als Hauptstationierungsländer der Nuklearwaffen vorgesehen waren, kam es zu Massendemonstrationen. Die SPD war über die Frage der Nachrüstung gespalten: Während die sozialliberale Koalition unter Bundeskanzler Helmut Schmidt (1974-1982) das Zustandekommen des Beschlusses betrieb, stellte sich die Mehrheit der SPD-Mitglieder auf die Seite der Friedensbewegung. Nach Auslaufen des Ultimatums begann 1983 die Stationierung von 464 Marschflugkörpern (Cruise Missiles) und 108 Pershing-2-Raketen in Westeuropa. Die Sowjetunion brach alle noch laufenden Abrüstungsgespräche ab. 1985 kam es zur Wiederaufnahme von Verhandlungen.
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