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Naturschutzgebiete

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Kennzeichnung von NaturschutzgebietenKennzeichnung von Naturschutzgebieten

Naturschutzgebiete, Areale, die zur Erhaltung von Ökosystemen dem Naturschutz unterliegen.

In Naturschutzgebieten, die auf der Rechtsgrundlage nationaler Rahmengesetze (z. B. in Deutschland des Bundesnaturschutzgesetzes) verbindlich festgelegt werden, ist ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich. Um ein Naturschutzgebiet auszuweisen, muss ein Schutzgrund vorliegen. Daher werden vor der förmlichen Ausweisung Gutachten über die Schutzwürdigkeit des jeweiligen Gebiets erstellt. Für die Festlegung der Gebiete sind in Deutschland im Regelfall die Höheren Naturschutzbehörden zuständig.

Naturschutzgebiete dienen dazu, Biotope bestimmter wild lebender Pflanzen- und Tierarten zu erhalten, zu entwickeln und wiederherzustellen. Die Ausweisung kann aber auch aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen oder wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des betreffenden Naturraumes erfolgen.

In den Naturschutzverordnungen wird vorrangig eine Nutzung im Sinne von Naturschutz und Landschaftspflege festgeschrieben. Auch andere Nutzungen können unter Auflagen erlaubt sein, z. B. Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie Freizeitbeschäftigungen. Der Mensch greift oft gezielt ein, um Biotope zu erhalten, wie etwa bei ökologisch wertvollen Rasen und Heiden, um der natürlichen Verbuschung entgegenzuwirken. Totalreservate sind die Ausnahme. In ihnen wird die Natur sich selbst überlassen, wirtschaftlich dürfen sie nicht genutzt werden.

Die ersten Naturschutzgebiete wurden in Deutschland im 19. Jahrhundert ausgewiesen. Heute gibt es hier knapp 7 000 streng geschützte Gebiete mit einer Gesamtfläche von mehr als einer Million Hektar. Am Staatsgebiet haben sie rund 3 Prozent Flächenanteil, der Anteil je Bundesland schwankt zwischen etwa zwei und über 7 Prozent. Ungefähr zwei Drittel der deutschen Naturschutzgebiete sind kleiner als 50 Hektar und damit sehr anfällig für störende Einflüsse von außen. Wegen der Zersplitterung der Gebiete wird die Mindestgröße eines Biotops häufig unterschritten. Der Lebensraum vieler Tierarten geht jedoch oft über die Grenzen solcher Schutzgebiete weit hinaus. Ihre Insellage beeinträchtigt außerdem den Austausch mit anderen Populationen. Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes schreibt daher langfristig die Einrichtung eines Biotopverbundsystems vor, das neben den Naturschutzgebieten auch andere Schutzgebietskategorien einschließt und bundesweit mindestens 10 Prozent der Landesfläche umfassen soll.

Neben den Naturschutzgebieten weist das Bundesnaturschutzgesetz weitere Schutzgebiete aus, darunter Nationalparks, Landschaftsschutzgebiete, Naturparks und Biosphärenreservate sowie Landschaftsteile wie etwa Naturdenkmale (z. B. einzelne Bäume oder Felsen).

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