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  • Notar – Wikipedia

    Dieser Artikel befasst sich mit dem juristischen Begriff Notar. Für das Hubschrauber-System, siehe McDonnell Douglas NOTAR.

  • Notar Andreas Böhmer

    Der Notar und seine Angestellten stellen sich vor und geben einen Kurzüberblick über verschiedene Rechtsgebiete. Ausführliche Wegbeschreibung vorhanden.

  • Notar in Dresden - Ulrich Henkes

    Der Notar stellt sich, seine Publikationen und seine Kanzlei vor. [D-01309 Dresden]

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Notar

Enzyklopädieartikel

Notar, Jurist, der vor allem Beurkundungen von Rechtsgeschäften vornimmt und Unterschriften beglaubigt. Der Beurkundungsakt selbst ist bestimmten formellen Erfordernissen unterworfen. Der Notar übernimmt auch rechtspflegerische Aufgaben innerhalb der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Er muss alle Beteiligten eines Rechtsgeschäfts unparteiisch beraten. Als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes sind seine Amtspflichten mit denen des Beamten vergleichbar. Notare werden – dem Bedarf entsprechend – durch die Landesjustizbehörden bestellt. Zum Notar kann ernannt werden, wer die Befähigung zum Richteramt besitzt und einen Anwärterdienst als Notarassessor abgeleistet hat. Das Notarrecht ist vor allem durch die Bundesnotar-Ordnung vom 24. Februar 1961 geregelt (umfangreiche Änderung vom 29. Januar 1991). Notare werden durch die Landesjustizverwaltung und die Präsidenten von Land- und Oberlandesgericht beaufsichtigt.

In Österreich wird der Notar vom Bundesjustizminister ernannt; im Gegensatz zur BRD sind Notariat und Anwaltschaft grundsätzlich getrennt. In der Schweiz ist die rechtliche Stellung der Notare in den Kantonen unterschiedlich geregelt.

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