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Windows Live® Suchergebnisse NutzungsrechtEnzyklopädieartikel
Nutzungsrecht (Lizenz), die vom Eigentümer einer Sache oder Inhaber eines Rechts vergebene Befugnis zur teilweisen oder vollständigen Nutzung des Gegenstands durch einen anderen. Ist der Urheber eines Werkes nicht in der Lage oder willens, die Verwertungsrechte an seinem Werk selbst zu nutzen, kann er anderen das Recht (Nutzungsrecht) hierzu einräumen. Dies geschieht entweder mittels eines Wahrnehmungsvertrags, wobei der Erwerber des Nutzungsrechts die Verwertung auf andere weiter überträgt (z. B. die Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte und mechanische Vervielfältigungsrechte, GEMA), oder durch einfache oder ausschließliche Lizenz zur unmittelbaren Nutzung.
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